Einmanngesellschaft

Im österreichischen Gesellschaftsrecht versteht man unter einer Einmanngesellschaft eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die von nur einer einzigen Person gegründet wird oder an der nur eine Person beteiligt ist. Dies ist in Österreich gemäß dem GmbH-Gesetz möglich.

Gemäß § 1 GmbHG kann eine GmbH nicht nur durch mehrere natürliche oder juristische Personen, sondern auch durch eine einzelne Person gegründet werden. Diese Person fungiert gleichzeitig als alleiniger Gesellschafter und hat damit alle Anteile an der Gesellschaft. Die Einmanngesellschaft wird im Firmenbuch eingetragen, und es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen im Hinblick auf die Zahl der Gesellschafter, sodass auch nach der Gründung die Möglichkeit besteht, dass einer der ursprünglich mehreren Gesellschafter alle Anteile erwirbt und somit die Gesellschaft zur Einmanngesellschaft wird.

Ein wesentlicher Punkt bei der Einmanngesellschaft ist, dass die rechtliche Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem Vermögen des Gesellschafters auch hier strikt eingehalten wird. Der Gesellschafter haftet grundsätzlich nur mit seiner Einlage und nicht mit seinem persönlichen Vermögen, es sei denn, es gibt Gründe zur Durchgriffshaftung, etwa bei Vermögensvermischung oder Missbrauch der Rechtsform.

Die Gründung einer Einmanngesellschaft erfolgt wie bei einer normalen GmbH durch Errichtung eines Gesellschaftsvertrages, der in Form eines Notariatsakts zu erfolgen hat, auch wenn in diesem Fall Vereinfachungen möglich sind. Die Organisationsstruktur mit Geschäftsführer und optionalem Aufsichtsrat bleibt bestehen, wobei der Alleingesellschafter in bestimmten Entscheidungen, die sonst der Generalversammlung vorbehalten sind, alleine entscheiden kann.

Zusammengefasst ist die Einmanngesellschaft in Österreich ein rechtlich anerkannter und ebenso organisierter Teil des GmbH-Rechts, der Einzelpersonen ermöglicht, die Vorteile der Haftungsbeschränkung und der gesellschaftsrechtlichen Strukturen zu nutzen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte