Der Begriff „Einsatzwechseltätigkeit“ wird in erster Linie im deutschen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht verwendet und beschreibt dort die Tätigkeit von Arbeitnehmern, die an wechselnden Einsatzorten arbeiten. Im österreichischen Recht gibt es keinen spezifischen, festgelegten Begriff „Einsatzwechseltätigkeit“, der so umfassend geregelt wäre wie in Deutschland. Ähnliche arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Kontexte existieren jedoch auch in Österreich.
In Österreich wird das Thema der wechselnden Arbeitsorte hauptsächlich im Zusammenhang mit der Reisekostenvergütung und steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten behandelt. Wenn Arbeitnehmer regelmäßig an unterschiedlichen Orten beschäftigt sind, spricht man oft von Außendienst- oder Montagearbeitern. Hierbei werden insbesondere die Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie des Arbeitszeitgesetzes (AZG) relevant.
Gemäß § 4 Abs. 5 EStG sind Aufwendungen oder Ausgaben, die durch die Reisetätigkeit zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen entstehen, Betriebsausgaben oder Werbungskosten, soweit sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden können. Dazu zählen etwa Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen oder Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung, wenn der Arbeitnehmer mehrere Standorte bedienen muss und keine regelmäßige Arbeitsstätte aufweist.
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) in Österreich legt wiederum Regelungen für die Arbeitszeiten und eventuelle Entschädigungen fest, die bei Tätigkeiten an wechselnden Arbeitsorten anfallen können. Hierbei kann es um die Einhaltung von Ruhezeiten oder die Vergütung von Reisezeiten als Arbeitszeit gehen.
Zusammengefasst gibt es in Österreich keine spezifische rechtliche Definition der „Einsatzwechseltätigkeit“ wie in Deutschland, jedoch sind die Aspekte einer solchen Tätigkeit in verschiedenen Gesetzen, insbesondere im Einkommensteuergesetz und im Arbeitszeitgesetz, berücksichtigt. Arbeiter, die an wechselnden Einsatzorten tätig sind, müssen daher die spezifischen Regelungen zu Reisekosten und Arbeitszeiten im Auge behalten, um sicherzustellen, dass alle relevanten rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.