Elementarunterhalt

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Elementarunterhalt“ in erster Linie auf den Unterhalt, der einem Kind von seinen Eltern geschuldet wird. Der Unterhaltsanspruch eines Kindes ist in den §§ 231 ff. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) geregelt und gehört zu den grundlegendsten Verpflichtungen, die Eltern gegenüber ihren minderjährigen und in bestimmten Fällen auch volljährigen Kindern haben.

Der Elementarunterhalt umfasst alle notwendigen Mittel, die zur Deckung des Lebensbedarfs eines Kindes erforderlich sind, also sowohl den Naturalunterhalt (wie z.B. Nahrung, Kleidung, Unterkunft) als auch den Geldunterhalt. Der Unterhalt umfasst die Sicherstellung des gesamten notwendigen Bedarfs, der dem Kind ein angemessenes Leben ermöglicht.

Der Anspruch auf Unterhalt besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind, zusammenleben oder getrennt sind. Die Berechnung des Unterhalts orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ ist ein bekanntes Bezugssystem für die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland, wird aber in Österreich nicht offiziell verwendet. Stattdessen wird bei der Bemessung des Unterhalts das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils zugrunde gelegt und dann prozentual nach bestimmten Richtsätzen, die in der Unterhaltsrechtsprechung entwickelt wurden, berechnet.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Elementarunterhalt nicht auf das Existenzminimum beschränkt ist; vielmehr soll er dem Kind einen angemessenen Lebensstandard bieten, der seinen Bedürfnissen und der wirtschaftlichen Situation der Eltern gerecht wird. Kinder haben außerdem das Recht auf Bildung und Freizeitgestaltung, weshalb auch Kosten für Schulbildung, Freizeitaktivitäten und gegebenenfalls Sonderbedarfe ebenfalls vom Elementarunterhalt umfasst sein können.

Für minderjährige Kinder gilt in der Regel eine weitergehende Unterhaltspflicht im Vergleich zu volljährigen Kindern. Volljährige Kinder haben jedoch weiterhin einen Unterhaltsanspruch, solange sie sich in Ausbildung befinden und dabei bedürftig sind.

Der Elementarunterhalt ist eine wesentliche Säule der elterlichen Pflicht zur Fürsorge und Verantwortung und spiegelt das Bestreben wider, allen Kindern in Österreich ein stabiles und unterstützendes Umfeld zu bieten.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte