Eltern

Im österreichischen Recht wird der Begriff „Eltern“ im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Familienrecht geregelt, das im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert ist. Die zentrale Regelung findet sich in den Bestimmungen des Kindschaftsrechts, insbesondere in den §§ 137 bis 186 ABGB.

Eltern sind grundsätzlich die biologischen oder rechtlich anerkannten Mutter und Vater eines Kindes. Die Mutterschaft ergibt sich gemäß § 143 ABGB aus der Geburt des Kindes. Das heißt, die Frau, die ein Kind zur Welt gebracht hat, gilt rechtlich als dessen Mutter.

Die Vaterschaft wird normalerweise durch die Ehe mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt vermutet (§ 144 ABGB), wodurch der Ehemann als Vater gilt. Ist dies nicht der Fall, kann die Vaterschaft auf verschiedene Weise festgestellt werden: durch Anerkenntnis des Vaters, Eintragung in das Geburtenregister oder durch gerichtliche Entscheidung, beispielsweise im Rahmen der Vaterschaftsfeststellungsklage (§ 148 ABGB).

Neben der biologischen Elternschaft kann auch eine rechtliche Elternschaft durch Adoption entstehen. Die Adoption ist im österreichischen Recht in den §§ 194 bis 208 ABGB geregelt und führt dazu, dass Adoptiveltern die rechtliche Stellung der leiblichen Eltern einnehmen.

Eltern haben gemäß österreichischem Recht umfassende Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern. Diese sogenannten Obsorgepflichten beinhalten neben der Pflege und Erziehung auch die gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Kindesvermögens (§ 158 ABGB). Beide Elternteile sind zur Ausübung der Obsorge berechtigt und verpflichtet, diese sollten im Sinne des Kindeswohls gemeinsam ausgeübt werden (§ 160 ABGB). Bei Uneinigkeit kann ein Gericht entscheiden.

Für den Fall, dass Eltern getrennt leben, regeln die §§ 177 bis 181 ABGB die Modalitäten der elterlichen Verantwortung. Es kann eine einvernehmliche Regelung über die Ausübung der Obsorge getroffen werden, ansonsten entscheidet das Gericht.

Zusammenfassend umfasst der Begriff „Eltern“ im österreichischen Recht nicht nur die biologische Abstammung, sondern berücksichtigt auch rechtliche Anerkennungen wie Adoption. Die Pflichten der Eltern erstrecken sich jenseits der bloßen Versorgung und Erziehung auf umfassende rechtliche Vertretungsrechte und -pflichten, die stets am Wohl des Kindes orientiert sind.

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