Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Emittent“ eine natürliche oder juristische Person, die Finanzinstrumente, wie z.B. Wertpapiere, Anleihen oder Aktien, ausgibt. Emittenten sind häufig Unternehmen, Banken oder öffentliche Stellen, die Kapital von Investoren aufnehmen möchten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Emittenten in Österreich sind vor allem im Kapitalmarktgesetz (KMG), im Börsegesetz (BörseG) sowie im Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) verankert.
Das Kapitalmarktgesetz regelt die Verpflichtungen von Emittenten hinsichtlich der Erstellung und Veröffentlichung von Prospekten beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren. Hierbei muss ein Emittent gemäß § 2 KMG einen Prospekt erstellen, der alle relevanten Informationen enthält, die den Anlegern eine fundierte Anlageentscheidung ermöglichen. Der Prospekt muss von der Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligt werden, bevor das öffentliche Angebot starten kann.
Im Börsegesetz 2018 werden weitere Pflichten und Rechte von Emittenten im Zusammenhang mit der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an geregelten Märkten geregelt. Insbesondere § 74 BörseG legt fest, dass Emittenten bestimmte laufende Informationspflichten haben, um Transparenz für die Anleger zu gewährleisten. Dazu gehört die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insiderinformationen und regelmäßigen Finanzberichten.
Gemäß dem Wertpapieraufsichtsgesetz obliegt es Emittenten auch, bestimmte organisatorische Anforderungen zu erfüllen, um die Integrität des Finanzmarktes sicherzustellen. Das WAG umfasst Bestimmungen zur Corporate Governance sowie zum Umgang mit Insiderinformationen und Marktmissbrauch.
Zusammengefasst umschreibt der Begriff „Emittent“ im österreichischen Recht eine Instanz, die Finanzinstrumente emittiert, und unterliegt dabei einer Reihe gesetzlicher Verpflichtungen und Anforderungen, die in verschiedenen Gesetzen detailliert geregelt sind. Ziel dieser Regelungen ist es, Transparenz und Vertrauen auf den Finanzmärkten zu fördern und Anleger zu schützen.