Der Begriff „Entgeltpunkt“ ist spezifisch für das deutsche Rentenversicherungssystem und wird im österreichischen Recht nicht verwendet. In Deutschland bezieht sich dieser Begriff auf die Rentenberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei Entgeltpunkte auf Basis der Versichertenverdienste im Verhältnis zu den Durchschnittsverdiensten berechnet werden.
Da der Begriff in Österreich keine Entsprechung hat, können wir uns stattdessen auf das österreichische Pensionssystem konzentrieren. Im österreichischen Sozialversicherungsrecht erfolgt die Berechnung von Pensionen vor allem über das System des „Pensionskontos“. Seit der Pensionsreform von 2005/2008 wird das sogenannte Pensionskonto verwendet, um die Altersrente zu ermitteln.
Jeder Versicherte hat ein Pensionskonto, auf dem die erworbenen Pensionsansprüche in Form von „Konto-Gutschriften“ festgehalten werden. Die Berechnung erfolgt nach dem folgendem Prinzip: Für jedes Jahr, in dem der Versicherte erwerbstätig ist und Versicherungsbeiträge zahlt, wird ein Teil der Beitragsgrundlage (dem Einkommen) dem Pensionskonto gutgeschrieben. Der Kontowert ergibt sich aus der Summe der gutgeschriebenen Beträge, die jährlich aufgewertet werden, um die Inflation auszugleichen.
Das Pensionskonto bietet somit eine transparente und nachvollziehbare Art, die Höhe der späteren Pensionsansprüche zu bestimmen. Bei der Berechnung der Pension wird besonders Wert auf die Gesamtversicherungsdauer und die erworbenen Versicherungsmonate gelegt. Auch Zeiten wie die Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege von Angehörigen können in bestimmten Fällen angerechnet werden und beeinflussen die Höhe der Pension. Die genaue Berechnung der Pension erfolgt durch Multiplikation des Gesamtguthabens auf dem Pensionskonto mit einem Faktor, der sich nach dem Pensionsantrittsalter richtet.
Der österreichische Ansatz unterscheidet sich somit stark vom deutschen System und basiert auf einer direkten Berechnung aus den eingezahlten Beiträgen, ohne die Verwendung von Entgeltpunkten. Die gesetzlichen Regelungen zu Pensionsberechnungen und Pensionskonten finden sich detailliert im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), insbesondere in den Paragraphen, die die Pensionsversicherung betreffen.