Entlassung

Im österreichischen Recht wird der Begriff „Entlassung“ insbesondere im Arbeitsrecht und im Strafrecht verwendet. Hier sind die relevanten Erklärungen:

**Arbeitsrecht:**
Im Arbeitsrecht bezeichnet die „Entlassung“ die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund (§ 82 Gewerbeordnung 1859 und § 27 Angestelltengesetz). Eine Entlassung erfolgt fristlos, d.h. ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitnehmers. Wichtige Gründe für eine Entlassung können beispielsweise Vertrauensbruch, grobe Pflichtverletzung oder strafbare Handlungen seitens des Arbeitnehmers sein. Die Entlassung muss unverzüglich nach Kenntniserlangung des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden, da sonst das Recht auf Entlassung verwirkt. Es ist zu beachten, dass Arbeitnehmer, die zu Unrecht entlassen wurden, einen Anspruch auf Entschädigung und andere rechtliche Maßnahmen haben können.

**Strafrecht:**
Im strafrechtlichen Kontext spricht man von der „Entlassung“ im Rahmen des Strafvollzugs. Hier bezieht sich der Begriff auf die Freilassung einer Person aus der Strafhaft, sei es nach vollständigem Verbüßen der Strafe oder durch bedingte Entlassung gemäß den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes (StVG). Die bedingte Entlassung ist eine vorzeitige Entlassung unter Auflagen und Weisungen, wobei die Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Die Entscheidung über eine bedingte Entlassung wird durch das zuständige Vollzugsgericht getroffen, nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft wurden.

Beide Kontexte zeigen, dass die „Entlassung“ in Österreichs Rechtssystem eine gravierende Maßnahme darstellt, die entweder zur sofortigen Beendigung eines Vertragsverhältnisses oder zur vorzeitigen Beendigung einer Haft führt. In beiden Fällen sind rechtliche Überlegungen und oft auch gerichtliche Entscheidungen von Bedeutung, um die Rechtmäßigkeit der Entlassung sicherzustellen.

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