Eine Entschließung ist ein Rechtsakt, der durch den Bundespräsidenten als Teil der Exekutive gesetzt wird. Durch eine Entschließung des Bundespräsidenten werden die meisten Funktionen dieses Amtes ausgeübt, etwa die Ernennung der Bundesregierung, die Auflösung des Nationalrats, die Verleihung von Ehrentiteln oder die Erteilung von Begnadigungen. Die meisten Entschließungen des Bundespräsidenten bedürfen eines Vorschlags der Bundesregierung oder eines Bundesministers und überdies der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers.
Außerdem haben auch der Nationalrat und der Bundesrat das Recht, Wünsche über die Ausübung der Vollziehung in Form von ”Entschließungen (Resolutionen)” an die Bundesregierung zu äußern ”(Parlamentarische Entschließung)”. Sie sind ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle über die Bundesregierung, in dem Maßnahmen eingefordert werden, die das Parlament als Legislative nicht beschließen kann, etwa, weil sie nicht in Form eines Gesetzes abgehandelt werden können, oder als Aufforderung, einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Entschlie%C3%9Fung 05.12.2014
http://www.parlament.gv.at/PERK/KONTR/POL/2ENTSCHLIESSUNGEN/index.shtml Entschließungen (Resolutionsrecht), parlament.gv.at
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