Im österreichischen Recht ist der Begriff „Erbschein“ nicht gebräuchlich. Stattdessen wird im österreichischen Erbrecht von einem „Einantwortungsbeschluss“ gesprochen. Der Einantwortungsbeschluss ist ein gerichtliches Dokument, das einem Erben vom Verlassenschaftsgericht nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens zuerkannt wird. Er dient als Nachweis der Erbenstellung und der Erbberechtigung.
Das Verlassenschaftsverfahren in Österreich wird nach den Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (AußStrG) abgewickelt. Einer der zentralen Paragraphen für den Einantwortungsbeschluss ist § 177 AußStrG, der die Einantwortung regelt. Nach dem Tod einer Person, auch „Erblasser“ genannt, wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, um den Nachlass des Erblassers gesetzeskonform unter den Erben zu verteilen.
Im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens ermittelt das Gericht zunächst, wer die gesetzlichen oder testamentarischen Erben sind und ob eventuell Verbindlichkeiten des Erblassers bestehen. Dies erfolgt oft in Zusammenarbeit mit einem Notar, der als Gerichtskommissär fungiert. Die Erben müssen sich im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Wird die Erbschaft angenommen, führt dies zur „Einantwortung“, das heißt zur rechtlichen Zuweisung des Nachlasses an die Erben durch den Einantwortungsbeschluss.
Der Einantwortungsbeschluss hat daher eine ähnliche Funktion wie der Erbschein im deutschen Recht, da er den Erben ermächtigt, über den Nachlass zu verfügen und in die Rechtsstellung des Erblassers einzutreten. Es ist wichtig, dass die Erben diesen Beschluss abwarten, bevor sie den Nachlass verwalten oder darüber verfügen, um rechtliche Sicherheit und Klarheit im Umgang mit dem Vermögen zu gewährleisten.