Erledigungserklärung

Im österreichischen Recht ist der Begriff „Erledigungserklärung“ im Zivilprozessrecht nicht explizit verankert, wie dies in der deutschen Rechtsprechung der Fall sein kann. Im österreichischen Zivilverfahren, das im Wesentlichen durch die Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Verfahren beendet werden kann, ohne dass das Gericht eine Sachentscheidung trifft. Dennoch gibt es diese spezielle Begrifflichkeit als juristischen Terminus so nicht.

Das österreichische Zivilprozessrecht bietet mehrere Möglichkeiten zur Beendigung eines Verfahrens an, darunter der gerichtliche Vergleich (geregelt in den §§ 204-207 ZPO), Klagszurücknahme (§ 235 ZPO) und der Verzicht des Klägers auf den Anspruch (§ 236 ZPO). Ein Verfahren kann ebenfalls durch gütliche Einigung außerhalb des Gerichtssaals beendet werden, wobei dann der Antrag an das Gericht gestellt wird, das Verfahren einzustellen.

Eine „Erledigungserklärung“ könnte möglicherweise vergleichbar sein mit einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung, die nicht in einem Urteil mündet, sondern aufgrund einer zwischen den Parteien gefundenen Lösung. Jedoch gibt es keinen speziellen Paragrafen, der explizit von einer „Erledigungserklärung“ spricht. Ein ähnlicher Ansatz könnte auch in außergerichtlichen Einigungen und Mediationen gefunden werden, die dann dem Gericht entsprechend mitgeteilt werden, um das Verfahren zu beenden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass während der Begriff „Erledigungserklärung“ im österreichischen Recht nicht als spezifischer Begriff bekannt ist, die Funktion, die dieser Ausdruck im deutschen Recht einnimmt – eine einvernehmliche Beendigung des Verfahrens ohne gerichtliches Urteil – durchaus über andere mechanische Mittel im österreichischen Recht erreicht werden kann.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte