Ernsthaftes Bemühen

Der Begriff „ernsthaftes Bemühen“ ist im österreichischen Recht nicht als eigenständiger, feststehender Rechtsbegriff kodifiziert. Es handelt sich um eine Formulierung, die in verschiedenen rechtlichen Kontexten verwendet wird, um eine Anforderung an das Verhalten oder die Mitwirkung von Personen zu beschreiben. Im österreichischen Recht wird dieses Konzept im Rahmen allgemeiner Rechtsinstitute und -vorschriften verwendet und ist häufig in Bezug auf vertragliche Pflichten oder Obliegenheiten relevant.

Ein Bereich, in dem „ernsthaftes Bemühen“ eine Rolle spielen kann, ist das Arbeitsrecht. Hier kann es im Zusammenhang mit der Mitwirkungspflicht von Arbeitnehmern stehen, beispielsweise bei der Arbeitssuche während einer Kündigungsfrist oder im Rahmen von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die im Interesse der Erhaltung oder Verbesserung der Arbeitsmarktchancen liegen. Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich ernsthaft zu bemühen, alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden oder an angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Im Vertragsrecht kann die Anforderung eines ernsthaften Bemühens Teil der Nebenpflichten eines Vertrags sein. Ein Vertragspartner könnte verpflichtet sein, sich ernsthaft um die Erfüllung eines bestimmten Vertragsziels zu bemühen, beispielsweise bei Bemühungspflichten in Dienstleistungsverträgen, bei denen ein bestimmtes Ergebnis nicht garantiert werden kann, aber der Dienstleister sich um die Erbringung der bestmöglichen Leistung bemühen muss.

Ein weiteres Beispiel kann im Bereich des Familienrechts gefunden werden. Bei einvernehmlichen Scheidungen wird auch von den Parteien erwartet, dass sie sich ernsthaft um eine Einigung bezüglich der Scheidungsfolgen bemühen, um den Scheidungsprozess zu erleichtern und zu beschleunigen.

Der Begriff ist generell so zu verstehen, dass er eine aktive, zielgerichtete, und ernste Anstrengung und Mitwirkung erfordert, jedoch ohne die Gewährleistung eines bestimmten erfolge. Dies ist ein wichtiger Aspekt, da die Verpflichtung zu einem ernsthaften Bemühen weniger streng ist als eine Erfolgspflicht, bei der ein bestimmtes Ergebnis erreicht werden muss.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass „ernsthaftes Bemühen“ im österreichischen Recht einen gewissen Standard an Verhalten oder Mitwirkung beschreibt, der von einer Person erwartet wird, ohne dabei ein konkretes Ergebnis garantieren zu müssen. Es handelt sich um eine Verpflichtung zur bestmöglichen Anstrengung im Rahmen der vernünftigen Möglichkeiten.

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