Error in objecto vel persona

Der Begriff „Error in objecto vel persona“ wird im allgemeinen Rechtsverständnis als ein Irrtum über das Objekt oder die Person angesehen. Im österreichischen Recht greift dieses Konzept unter den allgemeinen Bestimmungen über Irrtümer, die im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt sind. Der spezifische Ausdruck „Error in objecto vel persona“ wird in dieser Form zwar nicht direkt im Gesetzestext verwendet, der zugrunde liegende Gedanke lässt sich jedoch durch die Vorschriften über Irrtum nachvollziehen.

Ein wesentlicher Bezugspunkt ist der § 871 ABGB, der den Irrtum in Rechtsgeschäften behandelt. Nach dieser Bestimmung kann ein Vertrag aufgehoben werden, wenn er unter einem wesentlichen Irrtum einer Partei zustande gekommen ist. Ein wesentlicher Irrtum kann in der Natur des Vertrages, über den Vertragsgegenstand oder über die Person des Vertragspartners liegen – und hier findet sich die Verbindung zum Konzept „Error in objecto vel persona“.

Ein Irrtum über den Vertragsgegenstand (objecto) liegt vor, wenn eine Partei über die Identität oder wesentliche Eigenschaften des Vertragsgegenstandes irrt. Ein solcher Irrtum ist wesentlich, wenn die irrtümliche Annahme für die Willensbildung der Partei ausschlaggebend war. Beispielsweise könnte das der Fall sein, wenn jemand fälschlicherweise annimmt, er kaufe einen Gegenstand von historisch hohem Wert, der sich später als Fälschung erweist.

Ein Irrtum über die Person (persona) des Vertragspartners ist ebenfalls möglich. Dies kann etwa dann relevant sein, wenn ein Vertrag gerade wegen bestimmter Fähigkeiten, Eigenschaften oder der Reputation einer bestimmten Person geschlossen wird. Wenn sich später herausstellt, dass der Vertragspartner eine ganz andere Person ist als angenommen, kann dies ein wesentlicher Irrtum sein, der eine Anfechtung des Vertrages ermöglicht.

In beiden Fällen muss der Irrtum wesentlich sein und die fehlerhaft gebildete Vorstellung darf nicht auf einem bloßen Motivirrtum beruhen. Das bedeutet, dass der Irrtum kausal für den Vertragsabschluss gewesen sein muss; die Partei hätte den Vertrag ohne diesen Irrtum überhaupt nicht oder nur unter wesentlich anderen Bedingungen geschlossen.

Die Anfechtung wegen Irrtums ist an Fristen gebunden; gemäß § 1487 ABGB verjährt der Anspruch auf Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums in der Regel nach drei Jahren. Dabei ist zu beachten, dass eine Anfechtung ausgeschlossen ist, wenn der Irrtum dem Anfechtungsgegner erkennbar war und er ihn nicht veranlasst hat, oder wenn der Anfechtende den Irrtum durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass „Error in objecto vel persona“ im österreichischen Recht unter den Irrtumesbegriffen des ABGB erfasst wird und sich auf Irrtümer über den Vertragsgegenstand oder die Person des Vertragspartners bezieht, die zur Anfechtung eines Vertrages berechtigen können, wenn sie wesentlich sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte