Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Erschließung“ in erster Linie auf die Nutzung und Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur für den Bau von Gebäuden und die Einbringung in das Bauland. Dies beinhaltet typischerweise den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Versorgungsnetz, einschließlich Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikationsdienste, sowie die Anbindung an das Straßennetz.
Eine zentrale gesetzliche Grundlage für die Erschließung in Österreich ist das Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG), das die Erschließung von Gebieten in Zusammenhang mit Straßenbauprojekten regelt. Wesentlich sind jedoch auch die Landesgesetze, da die Raumordnung und die Erschließung von Bauland in die Zuständigkeit der Länder fallen. Die genauen Bestimmungen zur Erschließung finden sich in den jeweiligen Raumordnungsgesetzen und Bauordnungen der Bundesländer. Sie regeln, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Weise Grundstücke erschlossen werden müssen, um als Bauland genützt werden zu können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Kosten der Erschließung, die häufig von den Grundstückseigentümern zu tragen sind. Diese Kosten umfassen die Herstellung und Erhaltung der notwendigen Infrastruktur. Die Gemeinden spielen eine entscheidende Rolle bei der Erschließung, da sie oft als Träger der Planungshoheit auftreten und die Erschließungskosten auf die betroffenen Anrainer umlegen können.
Die Erschließung ist zudem eng mit dem Konzept der Flächenwidmung verbunden, welches in den Raumordnungsgesetzen der Länder verankert ist. Die Flächenwidmung bestimmt, ob ein Grundstück überhaupt als Bauland genutzt werden kann, und schreibt vor, welche Art von baulicher Nutzung auf einem Grundstück zulässig ist.
Ein weiterer relevanter Aspekt ist die sogenannte „Baulandumlegung“, ein Instrument der Bodenordnung, das dazu dient, Grundstücke so umzugestalten, dass sie besser erschlossen und nutzbar gemacht werden können. Die konkrete Durchführung der Erschließung und die dazugehörigen Verfahren sind ebenfalls in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt.
Zusammengefasst spielt die Erschließung im österreichischen Recht eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Bauland und der urbanen Planung. Sie umfasst sowohl die Bereitstellung wesentlicher Infrastrukturen für die Nutzung von Grundstücken als Bauland als auch die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die von den betroffenen Landeseinrichtungen und Gemeinden festgelegt werden.