Jede Person im Alter von achtzehn Jahren oder älter, (außer die Volljährigkeit wird laut Gesetz erst später erlangt).
Verwandte(r) Begriff(e)
- Kind
- Minderjähriger
Verwendungshinweis(e)
- Das Erwachsensein kann mit Begriffen der Biologie, der psychologischen Entwicklung, des Rechts, des persönlichen Charakters oder des gesellschaftlichen Rangs definiert werden. Im Rahmen dieses Glossars wurde eine rechtlich ausgerichtete Definition verwendet.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand der Definition von „Kind“ im EMN Glossar
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.