Jedwede Art und Weise, die Staatsangehörigkeit zu erwerben, z.B. durch Geburt oder nach der Geburt, automatisch oder nicht automatisch, durch Zuschreibung, Erklärung, Option oder Antrag
Synonym(e)
- Erwerb der Staatsbürgerschaft
Oberbegriff(e)
- Staatsangehörigkeit
Unterbegriff(e)
- Einbürgerung
Verwandte(r) Begriff(e)
- Abstammungsprinzip
- Territorialprinzip
Verwendungshinweis(e)
- Art.3(d) der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 (Migrationsstatistik-Verordnung) erwähnt im Zusammenhang mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit auch Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort im Hoheitsgebiet des EU-Mitgliedstaats haben und die die Staatsangehörigkeit des EU-Mitgliedstaats während des Berichtsjahrs erworben haben und die zuvor Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Drittstaats bzw. staatenlos waren.
- Eine von mehreren Möglichkeiten des Erwerbs einer Staatsangehörigkeit besteht durch Einbürgerung, die mehr das Entscheidungs-/Verwaltungsverfahren der zuständigen Behörde für die Erteilung der Staatsangehörigkeit bezeichnet.
Quelle
- EUDO Glossary on Citizenship and Nationality (nicht auf Deutsch verfügbar)
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