Die Teile der Grenze eines Schengen-Mitgliedstaats, einschließlich der Fluss- und Binnenseegrenzen, der Seegrenzen und der Flughäfen sowie der Flussschifffahrts-, See- und Binnenseehäfen, soweit sie nicht gemeinsame Grenzen mit einem anderen Schengen-Mitgliedstaat sind.
Verwandte(r) Begriff(e)
- EU-Binnengrenze
- Grenzkontrolle
- irreguläre Einreise
- legale Einreise
- Schengener Grenzkodex
- Verweigerung der Einreise
Verwendungshinweis(e)
- IE und UK nehmen nicht am Schengen-Raum teil.
- BG, HR und RO sind Schengen-Kandidatenländer
- IS, LI, NO und CH sind Schengen-Mitgliedstaaten, auch wennsie nicht EU-Mitgliedstaaten sind.
- Aktuelle Informationen über die Mitgliedschaft im SchengenRaum siehe auf der Webseite der GD Inneres bei der Beschreibung der EU Politik im Bereich Grenzen, Visa und Schengen (http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/ borders-and-visas/schengen/index_en.htm, nur auf Englisch verfügbar)
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.