EU-Erklärung von Mitgliedern der Bundesregierung

Der Erörterung von EU-Themen im Nationalrat sind – neben Aktuellen Europastunden – EU-Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung mit anschließender Debatte gewidmet (§ 74b GOG-NR).

EU-Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung finden zweimal pro Jahr in zeitlicher Nähe zu einer Tagung des Europäischen Rates statt. Sie dienen der Information des Nationalrates über Themen des Europäischen Rates, deren Auswirkungen auf Österreich und die Positionen der österreichischen Bundesregierung hiezu.

EU-Erklärungen sollen insgesamt nicht länger als 25 Minuten dauern. Jedem Redner und jeder Rednerin kommt in der darauf folgenden Debatte eine Redezeit von zehn Minuten und jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zu.

In der Debatte über eine EU-Erklärung dürfen nur Entschließungsanträge gestellt werden.

Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml 24.11.2014

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