EU-Kommission

Die EU-Kommission, offiziell Europäische Kommission genannt, ist keine Einrichtung, die spezifisch im nationalen Recht Österreichs, also im österreichischen Rechtssystem, vorkommt. Vielmehr handelt es sich hierbei um ein Organ der Europäischen Union, das im EU-Recht verankert ist und daher in allen Mitgliedstaaten der EU, einschließlich Österreich, dieselbe rechtliche Bedeutung hat. Die EU-Kommission ist die Exekutive der Europäischen Union und hat die Aufgabe, die Interessen der EU als Ganzes zu vertreten und durchzusetzen. Sie initiiert EU-Rechtsvorschriften, überwacht die Einhaltung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten und verwaltet den EU-Haushalt.

Die Kommissionsmitglieder, auch Kommissare genannt, werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen und durch das Europäische Parlament bestätigt. Die Aufgaben, die Funktionsweise und die Rechte der Europäischen Kommission sind im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Die Kommission hat das alleinige Initiativrecht für EU-Gesetzgebung, das bedeutet, dass sie Vorschläge für neue europäische Gesetze erarbeiten kann, die dann im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union beraten und beschlossen werden.

In Bezug auf das österreichische Recht ist die EU-Kommission dann relevant, wenn es um die Umsetzung von EU-Vorschriften in nationales Recht geht. Österreich ist als Mitgliedstaat verpflichtet, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen und von den EU-Institutionen beschlossenen Richtlinien und Verordnungen in nationales Recht zu integrieren. Die Umsetzung erfolgt durch die Schaffung entsprechender nationaler Gesetze oder Anpassung bestehender Regelungen. Fernab der gesetzlichen Implementierung europäischer Richtlinien beeinflusst die Arbeit der Kommission zahlreiche Bereiche der österreichischen Politik und Verwaltung, da sie in vielen politischen Feldern aktiv ist, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen.

Zum besseren Verständnis und zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der EU hat Österreich in der Bundesverfassung einige Bestimmungen verankert, die die Zusammenarbeit mit der EU regeln, insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat, wie im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) festgelegt.

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