EU-Verfassung

Der Begriff „EU-Verfassung“ ist vor allem im Kontext des gescheiterten Vertrags über eine Verfassung für Europa relevant, der in den frühen 2000er Jahren verhandelt, aber letztlich nicht ratifiziert wurde. Daher gibt es im engeren Sinne keine „EU-Verfassung“, die heute in Kraft wäre. Stattdessen regelt der Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2009 die Arbeitsweise, Kompetenzen und Struktur der Europäischen Union.

Im österreichischen Kontext ist der EU-Reformvertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, von wesentlicher Bedeutung. Dieser Vertrag änderte die bestehenden Gründungsverträge und stärkte die Rolle der nationalen Parlamente, einschließlich des österreichischen Parlaments, im Gesetzgebungsprozess der EU. Der Vertrag selbst ist kein Bestandteil des österreichischen Verfassungsrechts, sondern wirkt auf das Verfassungsrecht ein, indem er die Übertragung von Kompetenzen und Aufgaben an die EU regelt.

Gemäß Art. 23e des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) hat Österreich die Verbindungen zu den Organen der Europäischen Union zu pflegen und kann bestimmte Kompetenzen auf die EU übertragen. Dies wird oft als „Verfassungsautonomie“ bezeichnet, da Österreich innerhalb des durch die Union gesetzten Rahmens seine eigene Verfassungsordnung aufrechterhalten kann. Dieser Prozess wird durch das B-VG geregelt, das die Zustimmung des Nationalrats und in bestimmten Fällen sogar eine Volksabstimmung voraussetzt, wenn erhebliche verfassungsrechtliche Änderungen durch EU-Bestimmungen erforderlich sind.

Darüber hinaus spielt der Verfassungsgerichtshof in Österreich eine wichtige Rolle bei der Prüfung der Vereinbarkeit von EU-Rechtsakten mit der österreichischen Verfassung. Sollte eine Norm des EU-Rechts im Widerspruch zur österreichischen Verfassung stehen, prüft das Gericht, ob diese rechtmäßig umgesetzt werden kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im österreichischen Recht keine spezifische „EU-Verfassung“ gibt. Vielmehr werden die Beziehungen und die rechtlichen Vereinbarungen zwischen Österreich und der EU durch den Vertrag von Lissabon und die Bestimmungen des österreichischen Verfassungsrechts geregelt, wobei das B-VG entscheidend für die rechtliche Einbettung der EU-Regeln ist.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte