Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „EU-Vertrag“ auf die Verträge, die die konstitutionelle Grundlage der Europäischen Union (EU) bilden und die Mitgliedstaaten der EU, einschließlich Österreich, binden. Von zentraler Bedeutung sind dabei der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Verträge legen die Ziele, Werte, die Kompetenzen sowie das institutionelle Gefüge der EU fest und bestimmen das Handeln der Union in verschiedenen Politikbereichen.
Österreich ist durch den EU-Beitritt 1995 an diese Verträge gebunden, was im Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union festgelegt wurde. In diesem Gesetz sind die Grundlagen für die Integration Österreichs in die EU und die Übernahme des Unionsrechts verankert.
Ein EU-Vertrag hat auch in Österreich Verfassungsrang, soweit er in das innerstaatliche Recht übernommen wurde. Gemäß Art. 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) besitzt das Unionsrecht Vorrang vor einfachem nationalen Recht. Zudem wird durch Art. 23e bis 23j B-VG die Mitwirkung Österreichs an der EU-Rechtsetzung geregelt, was die Rollen von Parlament und Regierung betrifft. Diese Artikel spezifizieren beispielsweise, wie das Parlament in das Verfahren zur Schaffung verbindlicher europäischer Regelungen eingebunden ist und die Verantwortung der österreichischen Regierung bei der Vertretung österreichischer Interessen auf EU-Ebene.
Die EU-Verträge selbst beeinflussen verschiedene Bereiche des österreichischen Rechts, darunter Handels- und Unternehmensrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz, und viele mehr. Durch die Übernahme des EU-Rechts in nationales Recht stellen die EU-Verträge sicher, dass in diesen Bereichen harmonisierte Standards bestehen, was auch in Österreich zur Rechtsangleichung und zu der Schaffung eines einheitlichen Binnenmarkts beiträgt.
Zusammenfassend sind die EU-Verträge ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung, der sicherstellt, dass Österreich als Mitgliedstaat den Integrationsverpflichtungen der EU nachkommt und aktiv am europäischen Gesetzgebungsprozess teilnimmt.