Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

  • Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die 1960 durch das EFTA-Übereinkommen gegründet wurde und den freien Handel und die wirtschaftliche Integration zwischen ihren Mitgliedern innerhalb Europas und weltweit fördert.
  • Es gab sieben Gründungsländer: Österreich, Dänemark, Norwegen, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. 1970 trat Island der Organisation bei, 1986 Finnland und 1991 Liechtenstein. In der Zwischenzeit traten 1973 Dänemark und das Vereinigte Königreich der EU bei und 1986 Portugal. 1995 traten außerdem Österreich, Finnland und Schweden der EU bei und verließen demzufolge die EFTA.
  • Die EFTA umfasst derzeit vier Mitgliedsländer: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
  • Die EFTA-Staaten haben eines der größten Netzwerke von Freihandelsabkommen (FHA) geschaffen. Diese umfassen mehr als 60 Länder und Gebiete, darunter die EU.
  • Das höchste Leitungsorgan der EFTA ist der EFTA-Rat. Im Regelfall tritt er achtmal jährlich auf Botschaftsebene und zweimal jährlich auf Ministerialebene zusammen.
  • Das EFTA-Sekretariat hat seinen Sitz in Genf, weitere Büros befinden sich in Brüssel und Luxemburg. Das Sekretariat in Genf unterstützt den EFTA-Rat bei der Gestaltung der Beziehungen zwischen den vier EFTA-Ländern und befasst sich mit Verhandlungen bezüglich der Freihandelsabkommen der EFTA und ihrer Ausführung sowie der Gemeinsamen Erklärungen zur Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern. Das Sekretariat in Brüssel unterstützt die Aufrechterhaltung des EWR-Abkommens, unter anderem durch die Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften und die Mitwirkung an der Beschlussfassung der EU. Das Statistische Amt der EFTA in Luxemburg trägt zur Entwicklung eines weitreichenden und integrierten europäischen statistischen Systems bei.
  • Die EFTA-Überwachungsbehörde (EÜB) beaufsichtigt die Einhaltung der Regeln des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Island, Liechtenstein und Norwegen. Ihre Befugnisse hinsichtlich der Überwachung und Einhaltung der EWR-Gesetze gleichen denen der Europäischen Kommission.
  • Der EFTA-Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist befugt, interne und externe Streitigkeiten bezüglich der Umsetzung, Anwendung oder Auslegung des EWR-Abkommens beizulegen. Bei Angelegenheiten in Zusammenhang mit den EFTA-Staaten des EWR entspricht seine gerichtliche Zuständigkeit der des Gerichtshofs der Europäischen Union.

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