Die Verordnung EG Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren oder Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) behandelt Fragen des Insolvenzrechts mit europäischen Bezügen. Von der EuInsVO erfasst sind also solche Schuldner, die grenzüberschreitend bzw. in einem anderen Mitgliedstaat als in jenem ihrer Gründung bei Unternehmen rechtsgeschäftlich tätig sind. Vordergründig sind hierbei die Fragen der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte, die Frage des anwendbaren Rechts sowie die Anerkennung von Entscheidungen ausländischer Insolvenzgerichte.
Literatur
- Christoph G. Paulus: ”Europäische Insolvenzverordnung. Kommentar”. 3. Auflage. Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt a. M. 2010, ISBN 978-3-8005-1517-2.
Weblinks
- Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften Hrsg: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri CELEX:32000R1346:DE:NOT Verordnung EG Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren Text der EuInsVO in deutscher Sprache mit Links zu Änderungen, konsolidierten Fassungen, Fassungen in allen EU-Sprachen, Urteilen zu dieser Verordnung und weiterem
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_EG_Nr._1346/2000_%C3%BCber_Insolvenzverfahren 09.11.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.