Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union (EU).

Die 1957 gebildete Kommission besteht einschließlich ihrer Präsidentin derzeit aus 27 Mitgliedern. Sie wirkt im allgemeinen Interesse der EU, ist dabei den Regierungen der Mitgliedstaaten der EU gegenüber völlig unabhängig und dem Europäischen Parlament gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.

Sie besitzt das Initiativrecht für Gesetze in verschiedenen politischen Bereichen. In den Bereichen Justiz und Inneres teilt sie sich das Initiativrecht mit den Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können sich an die Kommission wenden, um Gesetzesvorschläge einzureichen. EU-Bürger können sich auch an die Europäische Kommission wenden, um über die Europäische Bürgerinitiative Gesetzesvorschläge einzureichen.

Der Europäischen Kommission kann das Recht eingeräumt werden, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, insbesondere delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, zu verabschieden. Zudem verfügt sie über wichtige Kompetenzen, um faire Wettbewerbsbedingungen unter EU-Unternehmen sicherzustellen.

Die Kommission überwacht die Umsetzung von EU-Recht. Sie setzt den EU-Haushalt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten um und verwaltet Förderprogramme. Auch übt sie gemäß den geltenden Verträgen koordinierende, exekutive und Leitungsfunktionen aus. Sie vertritt die EU bei internationalen Verhandlungen, insbesondere in den Bereichen Handelspolitik und humanitäre Hilfe.

Die Kommission ist in Fachabteilungen, Generaldirektionen genannt, und in Dienststellen gegliedert, die ihren Sitz zum Großteil in Brüssel und Luxemburg haben.

Die Europäische Kommission ist eines der bedeutendsten Organe der Europäischen Union. Sie vertritt und wahrt die Interessen der gesamten EU, sie erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie deren politische Maßnahmen umsetzt und Mittel verwaltet.

Überblick

  • Rolle: Fördert die allgemeinen Interessen der EU durch Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und deren Durchsetzung. Setzt Strategien um und verwaltet den EU-Haushalt.
  • Zusammensetzung: Ein Kommissionsmitglied aus jedem EU-Land. Gemeinsam bildet dieses Team das „Kollegium“.
  • Präsidentin: Ursula von der Leyen
  • Gegründet: 1958
  • Sitz: Brüssel, Belgien
  • Internetpräsenz: Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die politisch unabhängige Exekutive der EU. Sie ist allein zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften und setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates der EU um.

Tätigkeiten der Kommission

Vorschläge für neue Rechtsvorschriften

Die Kommission ist das einzige EU-Organ, das dem Parlament und dem Rat Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vorlegen kann. Diese Rechtsvorschriften:

  • schützen die Interessen der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten, die auf nationaler Ebene nicht effizient behandelt werden können,
  • sind aufgrund der Konsultation von Experten und der breiten Öffentlichkeit fachlich ausgereift.

Durchführung der EU-Strategien und Vergabe von Finanzmitteln

  • Die EU-Kommission legt gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament die Schwerpunkte der Mittelvergabe fest,
  • erstellt Jahreshaushaltspläne zur Annahme durch Parlament und Rat,
  • überwacht, wie das Geld ausgegeben wird. Der Rechnungshof unterstützt die Kommission bei dieser Aufgabe.

Durchsetzung des EU-Rechts

  • Gemeinsam mit dem Gerichtshof wacht die Kommission über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten.

Vertretung der EU auf internationaler Ebene

  • Die EU-Kommission spricht in internationalen Organisationen für alle EU-Länder, vor allem in den Bereichen Handelspolitik und humanitäre Hilfe.
  • Sie handelt außerdem im Namen der EU internationale Verträge aus.

Zusammensetzung

Die 27 Kommissionsmitglieder aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten übernehmen die politische Leitung der Kommission. Die Präsidentin der Kommission überträgt jedem Kommissionsmitglied die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich.

Dem Kollegium der Kommissionsmitglieder gehören die Kommissionspräsidentin, ihre acht Vizepräsidenten und -präsidentinnen einschließlich der drei Exekutiv-Vizepräsident(inn)en, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie 18 Kommissarinnen und Kommissare für die einzelnen Ressorts an.

Die laufenden Arbeiten der Kommission werden von ihren Bediensteten ausgeführt (Juristen, Wirtschaftswissenschaftler usw.), die in verschiedenen Abteilungen, genannt Generaldirektionen (GDs) tätig sind, welche jeweils einen bestimmten Politikbereich abdecken.

Ernennung der Präsidentin

Die Kandidaten für das Amt der Kommissionspräsidentin werden von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament vorgestellt. Um gewählt zu werden, benötigen der Kandidat oder die Kandidatin die Unterstützung einer Mehrheit der Abgeordneten.

Wahl des Teams

Die Präsidentschaftskandidatin/der Präsidentschaftskandidat wählt potenzielle Vizepräsidenten und Kommissionsmitglieder unter Berücksichtigung der Vorschläge aus den EU-Ländern aus. Die Nominierungen müssen von den Staats- und Regierungschefs der Länder im Europäischen Rat angenommen werden.

Jeder Nominierte muss vor dem Europäischen Parlament seine Vision vorstellen und die Fragen der Abgeordneten beantworten. Anschließend stimmt das Parlament ab, ob es das vorgeschlagene Kollegium insgesamt akzeptiert oder nicht. Zuletzt müssen die potenziellen Kommissarinnen und Kommissare vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt werden.

Die Amtszeit der aktuellen Kommission endet am 31. Oktober 2024.

Wie arbeitet die Kommission?

Strategische Planung

Die Präsidentin bestimmt die politische Ausrichtung der Kommission, anhand derer die Kommissare gemeinsam strategische Ziele beschließen und das Jahresarbeitsprogramm erstellen.

Gemeinsame Beschlussfassung

Die Beschlüsse der EU-Kommission werden gemeinsam gefasst. Alle Kommissionsmitglieder sind im Beschlussfassungsprozess gleichberechtigt und für die gefassten Beschlüsse gleichermaßen verantwortlich. Sie haben keinerlei individuelle Entscheidungsbefugnisse, es sei denn, diese wird ihnen für bestimmte Situationen verliehen.

Die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen handeln im Namen der Präsidentin und koordinieren die Arbeit in ihrem Aufgabenbereich gemeinsam mit mehreren Kommissionsmitgliedern. Vorrangige Projekte sollen gewährleisten, dass das Kollegium in enger und doch flexibler Weise zusammenarbeitet.

Die Kommissionsmitglieder unterstützen die Vizepräsidenten bei der Vorlage von Vorschlägen beim Kollegium. Beschlüsse werden im Allgemeinen im Konsens getroffen; es sind jedoch auch Abstimmungen möglich. Bei diesen Abstimmungen wird mit einfacher Mehrheit beschlossen; jedes Kommissionsmitglied verfügt über eine Stimme.

Anschließend übernimmt die für das jeweilige Thema zuständige Generaldirektion die Aufgaben. Deren Generaldirektor ist dem zuständigen Kommissar rechenschaftspflichtig. Kommissionsbeschlüsse werden in der Regel in Form von Legislativvorschlägen umgesetzt.

Diese werden auf der wöchentlichen Sitzung der Kommissionsmitglieder erneut vorgelegt und sind damit amtlich. Anschließend werden sie dem Rat und dem Parlament für den nächsten Schritt im EU-Legislativprozess vorgelegt.

Quellen

http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/european-commission/index_de.htm

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