Europäische Nachbarschaftspolitik

Ziel der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) ist die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und den östlichen und südlichen Nachbarländern, um Wohlstand, Stabilität und Sicherheit an den Außengrenzen der EU zu fördern.

Die ENP wurde 2004 entwickelt, um engere Beziehungen zu den Nachbarländern der EU zu fördern. Wohlstand, Stabilität und Sicherheit in diesen Regionen sind für die EU und ihre Nachbarstaaten von gegenseitigem Interesse.

Derzeit nehmen 16 Partnerländer an der ENP teil: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbeidschan, Belarus, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, die Republik Moldau, Marokko, das besetzte palästinensische Gebiet, Syrien, Tunesien und die Ukraine.

Die ENP gibt der EU die Instrumente, um die bilateralen Beziehungen zu diesen Ländern zu vertiefen. Diese Politik stützt sich auf das Bekenntnis zu gemeinsamen Werten: Demokratie und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsbewusste Regierungsführung, marktwirtschaftliche Prinzipien und nachhaltige Entwicklung.

Doch die ENP ist mehr als ein Kooperations- und Handelsabkommen: Sie bietet den Teilnehmern politische Assoziierung und eine tiefere wirtschaftliche Integration, mehr Mobilität und mehr Kontakte zwischen den Menschen.

Länder, die ihre Beziehungen zur EU vertiefen möchten, vereinbaren gemeinsame bilaterale Aktionspläne der Union. Diese Pläne enthalten eine Agenda mit politischen und wirtschaftlichen Reformen für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Bis heute wurden 12 Aktionspläne beschlossen (manche davon sind bereits in der ‚zweiten Generation‘), wobei die ENP für Algerien, Belarus, Libyen und Syrien noch vollständig aktiviert werden muss.

Die ENP wird außerdem durch regionale Formen der Zusammenarbeit unterstützt, etwa durch die Östliche Partnerschaft, die Union für den Mittelmeerraum und die Schwarzmeersynergie.

Quellen

http://eeas.europa.eu/enp/index_de.htm

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