Die neue Verordnung über die Regelungen für die Satzung der europäischen politischen Parteien auf europäischer Ebene (auch bekannt als „Europaparteien“) und europäische politische Stiftungen wurde 2014 vereinbart und ersetzt die Regelungen aus dem Jahr 2004. Diese bestimmen die Voraussetzungen für die Satzung der politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung sowie politische Stiftungen auf europäischer Ebene.
Die Bezeichnung „Europaparteien“ bedeutet: länderübergreifende, außerparlamentarische Vereinigungen nationaler politischer Parteien aus verschiedenen EU-Staaten, die durch ihre politische Zusammengehörigkeit verbunden sind. Diese Organisationen sind daher nicht mit den Fraktionen des Europäischen Parlaments identisch, obwohl sie eng mit diesen zusammenarbeiten. Die zwei größten und bekanntesten Europaparteien sind die Europäische Volkspartei (EVP) und die Sozialdemokratische Partei Europas (PES).
Eine „politische Partei“ wird als ein Zusammenschluss von Bürgern definiert, der politische Ziele verfolgt und entweder von mindestens einem EU-Mitgliedsstaat anerkannt oder in Übereinstimmung mit den dortigen Rechtsvorschriften gegründet wird. Ihr Name und Logo muss deutlich von jenen der bestehenden europäischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen zu unterscheiden sein.
Die Zulassung und Überprüfung der europäischen politischen Parteien und Stiftungen wird von einer unabhängigen europäischen Behörde durchgeführt, die zu diesem Zweck eingerichtet wurde. Sie wird regelmäßig überprüfen, ob die Bestimmungen eingehalten werden.
Die Mehrheit der Fraktionen im Europäischen Parlament arbeitet eng mit den entsprechenden Europaparteien zusammen.
Im Anschluss an die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) im Jahr 2014 sind die Sitze auf acht verschiedenen parlamentarische Fraktionen verteilt: die EVP – Fraktion der Europäischen Volkspartei; die S&D – Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament; die EKR – Europäische Konservative und Reformisten; die Grünen/EFA – die Grünen/Europäische Freie Allianz; die ALDE – Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa; die GUE/NGL – Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke; die EFDD – Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie; und die NI – Fraktionslose – Mitglieder, die keiner Fraktion angehören.
SIEHE AUCH
- Europäisches Parlament
- Statut der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
- Einheitliches Wahlverfahren zum Europäischen Parlament
- Politische Parteien auf europäischer Ebene auf der Website des Europäischen Parlaments
- Die europäischen politischen Parteien auf der Website zur Wahl des Europäischen Parlaments