Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union (EU), die den subnationalen Gebietskörperschaften (d. h. Regionen, Bezirken, Provinzen, Städten und Gemeinden) im institutionellen Gefüge der EU unmittelbar Gehör verschafft. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass diese ihren Standpunkt zur Politik der EU einbringen können und regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden. Im April 2009 hat der Ausschuss seine Rolle im Politischen System der Europäischen Union in einer Grundsatzerklärung dargestellt.[1]
Der AdR wurde 1994 aus zwei Erwägungen heraus errichtet: Erstens werden etwa drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt, sodass es durchaus sinnvoll ist, wenn Vertreter der lokalen und regionalen Ebene bei der Entwicklung neuer EU-Gesetze ein Mitspracherecht haben. Zweitens sorgte man sich darum, dass sich zwischen der Öffentlichkeit und dem Prozess der europäischen Integration eine zunehmende Kluft auftun könnte; die Einbeziehung der gewählten Vertreter derjenigen Regierungs- und Verwaltungsebene, die den Bürgern am nächsten ist, war eine Möglichkeit, diese Kluft zu überwinden.
Der Sitz des Ausschusses der Regionen ist das Delors-Gebäude in Brüssel.
Grundsätze
Für die Arbeit des AdR sind drei Grundsätze maßgeblich:
Subsidiarität
Dieses Prinzip, das gleichzeitig mit der Errichtung des AdR in den Verträgen verankert wurde, besagt, dass Entscheidungen in der Europäischen Union möglichst bürgernah getroffen werden sollen. Die Europäische Union soll daher keine Aufgaben übernehmen, für die die nationale, regionale oder kommunale Ebene besser geeignet ist.
Bürgernähe
Sämtliche Ebenen sollen sich um „Nähe zum Bürger“ bemühen, indem sie ihre Arbeit vor allem transparent gestalten, damit die Bürger genau wissen, wer wofür zuständig ist und an wen sie sich mit ihren Anliegen wenden können.
Partnerschaft
Die Zusammenarbeit der europäischen, nationalen, regionalen und kommunalen Ebene ist die Voraussetzung für solides Regieren in Europa – jede dieser vier Ebenen ist unverzichtbar und sollte in den gesamten Entscheidungsfindungsprozess auf mehreren Ebenen („Multi-level governance“) eingebunden sein.
Geltungsbereich
In den Verträgen ist festgelegt, dass die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union den Ausschuss der Regionen in Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen müssen. Kommission, Rat und Europäisches Parlament können den AdR außerhalb dieser Bereiche auch in Fällen befassen, in denen ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche Auswirkungen auf die regionale oder lokale Ebene hat. Der AdR kann auch eine Initiativstellungnahme veröffentlichen und hat dadurch die Möglichkeit, Themen auf die Agenda der EU zu setzen.
Der AdR hat das Recht (privilegierter Status) erhalten, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, seitdem der Vertrag von Lissabon nach seiner Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist (Artikel 8, Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit).