Die Europäische Bürgerbeauftragte prüft Beschwerden gegen die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU.
Welche Aufgaben erfüllt die Europäische Bürgerbeauftragte?
Die Bürgerbeauftragte bearbeitet Beschwerden von EU-Bürgern, Unternehmen und Organisationen und trägt damit zum Aufdecken von Missständen bei. Sie hilft bei Fällen, in denen Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU nicht vorschriftsmäßig handeln, die Grundsätze einer ordentlichen Verwaltungspraxis missachten oder gegen die Menschenrechte verstoßen.
Beispiele:
- ungerechte Behandlung
- Diskriminierung
- Machtmissbrauch
- Fehlen oder Verweigern von Informationen
- unnötige Verzögerungen
- falsche Verfahren.
Das Büro der Bürgerbeauftragten führt aufgrund von Beschwerden oder von sich aus Untersuchungen durch. Es ist völlig unabhängig und darf von keiner Regierung und keiner Stelle Anweisungen entgegennehmen. Einmal jährlich legt es dem Europäischen Parlament einen Tätigkeitsbericht vor.
Wie wird der/die Europäische Bürgerbeauftragte gewählt?
Die Wahl des/der Europäischen Bürgerbeauftragten ist eine der ersten Aufgaben des neu gewählten Europäischen Parlaments. Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament sind im Mai 2014. Der/die nächste Bürgerbeauftragte wird also in der ersten Jahreshälfte 2014 gewählt.
Seit Juli 2013 ist Emily O’Reilly im Amt.
Wie kann ich eine Beschwerde einreichen?
Wenn Sie mit einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der EU nicht zufrieden sind, sollten Sie zuerst der betreffenden Stelle die Möglichkeit einräumen, den Missstand zu beseitigen. Gelingt das nicht, können Sie eine Beschwerde an die Europäische Bürgerbeauftragte richten.
Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem Sie von dem Problem Kenntnis erhalten haben. Sie müssen in der Beschwerde angeben, wer Sie sind, und klar darlegen, über welches Organ oder welche Einrichtung Sie sich beschweren und worin Ihr Problem besteht. Sie können verlangen, dass die Beschwerde vertraulich behandelt wird.
Was gehört nicht zu den Aufgaben der Europäischen Bürgerbeauftragten?
Die Bürgerbeauftragte untersucht keine
- Beschwerden über nationale, regionale oder lokale Behörden in den EU-Ländern (Regierungsdienststellen, staatliche Ämter und Stadträte), selbst wenn die Beschwerden EU-spezifische Angelegenheiten betreffen;
- Tätigkeiten nationaler Gerichte oder nationaler Bürgerbeauftragter – die Europäische Bürgerbeauftragte ist keine Berufungsinstanz gegen Entscheidungen, die von diesen Einrichtungen getroffen wurden;
- Beschwerden über Unternehmen oder Privatpersonen.
Was geschieht nach der Einreichung einer Beschwerde?
Die Bürgerbeauftragte kann Ihr Problem möglicherweise schon dadurch lösen, dass sie die betreffende Stelle (das Organ, die Einrichtung oder die sonstige Stelle) über die Angelegenheit informiert. Genügt dies nicht, versucht die Bürgerbeauftragte, eine gütliche Einigung zu erzielen, die die Sache zu Ihrer Zufriedenheit regelt.
Gelingt ihr das nicht, kann sie Empfehlungen zur Lösung des Problems aussprechen. Lehnt die betreffende Stelle ihre Empfehlungen ab, kann die Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht vorlegen, damit dieses die erforderlichen politischen Maßnahmen ergreift.
Falls die Europäische Bürgerbeauftragte Ihre Beschwerde nicht bearbeiten kann – beispielsweise, weil sie bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war -, wird sie Sie beraten, welche andere Einrichtung Ihnen helfen könnte.
Quellen
http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/ombudsman/index_de.htm