Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde erstmalig im Jahr 2006 eingerichtet. Er hilft Arbeitnehmern und selbstständig Erwerbstätigen bei Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, wenn sie infolge einer Verlagerung der Produktionsstätte außerhalb der EU, von Veränderungen im Welthandelsgefüge oder der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Allgemein gilt, dass der EGF nur dort zum Einsatz kommt, wo mehr als 500 Arbeitnehmer von einem einzigen Unternehmen (einschließlich Lieferanten oder nachgeschalteter Hersteller) entlassen werden oder wenn in einer oder mehreren benachbarten Regionen mindestens 500 Arbeitnehmer eines bestimmten Wirtschaftszweiges ihre Arbeit verlieren.
Durch den Fonds werden in dem betroffenen Land Projekte zur Unterstützung der Arbeitnehmer kofinanziert, dazu gehören die Unterstützung bei der Arbeitssuche, Umschulung sowie Förderung von Unternehmertum und Unternehmensgründungen. Diese Projekte können zudem Berufsberatung und Coaching umfassen.
Mit dem EGF werden keine Maßnahmen des Sozialschutzes wie Altersrenten oder Arbeitslosengeld kofinanziert. Zudem dürfen EGF-Mittel nicht für die Umstrukturierung von Unternehmen eingesetzt werden.
Die konkreten Fälle werden von den nationalen oder regionalen Behörden der EU-Länder verwaltet. Jedes Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren und unterscheidet sich vom Europäischen Sozialfonds darin, dass Letzterer eine strategischere Ausrichtung verfolgt.
SIEHE AUCH
- Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Globalisierung der Wirtschaft (Internationalisierung)
- Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) auf der Website der Europäischen Kommission