Die Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union, die die Polizeikräfte der EU-Mitgliedstaaten unterstützt, ihre Kooperation bei der Prävention und im Kampf gegen die schwersten Formen des internationalen Verbrechens, wie z.B. Terrorismus, Drogenhandel und Schleusung von Migranten zu verbessern, indem sie sich auf die Bekämpfung der kriminellen Organisationen konzentriert.
Synonym(e)
- Europäisches Polizeiamt
Verwendungshinweis(e)
- Die Einrichtung des Europäischen Polizeiamts wurde im Vertrag über die Europäische Union (EUV), der im November 1993 in Kraft trat, beschlossen. Die Behörde begann als Europäische Drogeneinheit (EDU) mit eingeschränkten Operationen am 3. Januar 1994. Das Europol-Übereinkommen wurde am 26. Juli 1995 unterzeichnet und trat im Oktober 1998 in Kraft, nachdem es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert worden war. Am 1. Juli 1999 konnte Europol die Aktivitäten in vollem Umfang aufnehmen. Durch den Vertrag von Lissabon wurde Europol der Zuständigkeit der Europäischen Union unterstellt, und das Übereinkommen wurde durch eine Entscheidung des Rates von 2009 ersetzt. Am 1. Januar 2010 wurde es in eine voll funktionsfähige EU-Behörde umgewandelt.
- Europol, das seinen Sitz in Den Haag hat, dient als Kompetenzzentrum der Europäischen Union, das eine zentrale Plattform für Strafvollstreckungsexperten aus den EU-Mitgliedstaaten bereitstellt
- Europol hat keine Exekutivbefugnisse. Europol-Bedienstete sind weder berechtigt, in den EU-Mitgliedstaaten Untersuchungen durchzuführen noch haben sie direkte Befugnisse, Haftbefehle auszustellen; sie unterstützen EU-Vollstreckungskollegen durch die Sammlung, Analyse und Verteilung von Informationen und die Koordinierung von Operationen.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN von der Webseite von Europol
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.