Ex nunc

Ex nunc (lat. „ab jetzt, von nun an“) ist die lateinische Bezeichnung für den Zeitpunkt der Wirkung ab Inkrafttreten einer Bestimmung oder Vereinbarung und wird auch heute noch als terminus technicus verwendet.

In der Regel wirkt jede Rechtshandlung ex nunc. Das Gegenteil wird mit ex tunc bezeichnet.

Wirkungsweise

Vertragsverhältnisse werden beispielsweise durch eine Aufhebungsvereinbarung oder eine Kündigung für die Zukunft beendet. Alle bis dahin auf der Grundlage des Vertrages bewirkten Leistungen behalten ihren Rechtsgrund, da der Vertrag erst von nun an (ex nunc) nicht mehr besteht, gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungsfrist. Bei ex tunc-Wirkung, etwa einer Anfechtung, müssten dagegen die ausgetauschten Leistungen nach Bereicherungsrecht zurückgewährt werden, weil der Vertrag dann von Anfang an nicht bestanden hat.

Sonderfall des faktischen Vertragsverhältnisses

Ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam (etwa mangels Geschäftsfähigkeit eines der Beteiligten) oder ist er so zu behandeln (z. B. wegen einer begründeten Anfechtung), kann eine Rückabwicklung u. U. unerwünschte Nebenfolgen haben und enorme praktische Probleme aufwerfen. In diesen Fällen wird unter bestimmten Voraussetzungen trotz anfänglicher Unwirksamkeit der Vertrag solange als wirksam behandelt, bis die Unwirksamkeit erkannt wurde bzw. die Anfechtung ausgesprochen wurde, so dass ihr faktische ex nunc-Wirkung zukommt.

Insbesondere bei erfolgreich angefochtenen Arbeitsverhältnissen ist diese Ausnahme von hoher praktischer Relevanz.

Siehe auch

  • ex ante (aus früherer Sicht)
  • ex post (im Nachhinein)

Abgrenzung

  • ex tunc (von Anfang an)

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Ex_nunc 05.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo_klein
Ermano Geuer

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter