Exekutionsordnung (abgekürzt EO) ist der Name des Gesetzes, das das Exekutionsverfahren regelt. Das Exekutionsverfahren ist wie das Insolvenzverfahren Teil des Zwangsvollstreckungsverfahrens im Zivilverfahrensrecht.
Gliederung
- I. Teil: Exekution
- I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- 1. Titel: Exekution aus inländischen Akten und Urkunden
- 2. Titel
- 3. Titel
- II. Abschnitt: Exekution wegen Geldforderungen
- 1. Titel: Exekution auf das unbewegliche Vermögen
- 1. Abteilung: Zwangsweise Pfandrechtsbegründung
- 2. Abteilung: Zwangsverwaltung
- 3. Abteilung: Zwangsversteigerung
- 4. Abteilung: Besondere Bestimmungen über die Exekution auf Gegenstände des Bergwerkseigentums
- 2. Titel: Exekution auf das bewegliche Vermögen
- 1. Abteilung: Zwangsweise Pfandrechtsbegründung
- 2. Abteilung: Exekution auf Geldforderungen
- 3. Abteilung: Exekution auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung körperlicher Sachen
- 4. Abteilung: Exekution auf andere Vermögensrechte
- 1. Titel: Exekution auf das unbewegliche Vermögen
- III. Abschnitt: Exekution zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen
- I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- II. Teil: Sicherung
- I. Abschnitt
- II. Abschnitt: Einstweilige Verfügungen
- III. Teil
Quellen
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