Im österreichischen Recht wird der Begriff „Existenzminimum“ im Kontext des Exekutionsrechts und des Unterhaltsrechts verwendet. Es bezieht sich auf den Teil des Einkommens, der einem Schuldner nicht entzogen werden darf, um sein Überleben zu sichern. Dies ist insbesondere bei Pfändungen von Bedeutung, um sicherzustellen, dass eine Person trotz bestehender Schulden ein menschenwürdiges Leben führen kann.
Das Exekutionsrecht regelt die Pfändung von Arbeitseinkommen gemäß der Exekutionsordnung (EO). Nach § 291a EO wird definiert, welcher Teil des Einkommens unpfändbar ist. Die unpfändbaren Beträge werden regelmäßig angepasst und orientieren sich an der Höhe des monatlichen Einkommens sowie an der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, die vom Einkommen des Schuldners abhängig sind.
Im Unterhaltsrecht ist das Existenzminimum ebenfalls von Bedeutung. Hier wird sichergestellt, dass der Unterhaltspflichtige trotz seiner Verpflichtungen zur Zahlung von Unterhalt an Kinder oder den Ehegatten ausreichend Geld für seinen eigenen Lebensunterhalt behält. Die Höhe des pfändungsfreien Betrags kann in Abhängigkeit von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen variieren.
Die genaue Höhe des Existenzminimums wird durch Verordnungen festgelegt, die regelmäßig angepasst werden, um der Inflation und anderen wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen. Diese Regelungen sollen einen gerechten Ausgleich zwischen den legitimen Ansprüchen der Gläubiger und dem Schutz der Grundbedürfnisse des Schuldners gewährleisten.
Die Festlegung des Existenzminimums ist ein wichtiges Instrument im österreichischen Rechtssystem, um soziale Härten zu vermeiden und die Würde des Menschen zu schützen, indem sichergestellt wird, dass jedem Bürger ein angemessenes Überleben garantiert wird.