Extraordinaria cognitio ist eine Gerichtsprozedur im Römischen Recht, in welcher der Iudex als einzige Instanz entscheiden konnte. In der zuvor üblichen Gerichtsprozedur, der Formprozedur (seit 150 v. Chr.), erstellte der Prätor eine Form, die genaue Anweisungen enthielt, bei welchen Fakten wie zu richten sei. Diese Form wurde an den Iudex übermittelt, und dieser entschied, welche Fakten zutrafen.
Ihre Ursprünge im Zivilprozess findet die Extraordinaria cognitio in den Provinzen. Dort war es oft problematisch, genügend Römische Staatsbürger für eine Jury zu finden. Daher übernahm der Prätor aus der Not heraus deren Aufgabe. Strafprozesse wurden seit jeher ohne zweite Instanz durchgeführt.
Die neue Prozedur löste die alte nach und nach in etwa mit Beginn der Kaiserzeit ab, bis sie im zweiten Jahrhundert n. Chr. zur einzig gültigen erklärt wurde. Der Vorteil war, dass sie nur eine Instanz hatte und somit weit weniger Zeit in Anspruch nahm.
Durch die neue Prozedur wurde zum ersten Mal auch eine Beschwerde in eine höhere Instanz möglich: Da der Richter ein Beamter war, konnte man sich an dessen Vorgesetzten (letztlich den Imperator) wenden.
Die Römisch-Kanonische Prozedur mittelalterlicher Gerichte beruht auf der extraordinaria cognitio.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Extraordinaria_cognitio 10.12.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.