Fahrlässige Körperverletzung

Im österreichischen Strafrecht ist der Begriff „Fahrlässige Körperverletzung“ im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Fahrlässigkeit bedeutet, dass eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine Körperverletzung verursacht, ohne diese jedoch vorsätzlich herbeiführen zu wollen.

Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 88 StGB geregelt. Demnach macht sich eine Person strafbar, wenn sie durch Fahrlässigkeit eine andere Person am Körper verletzt. Entscheidend dabei ist, dass der Täter die erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt hat. Dies kann im Straßenverkehr passieren, bei der Ausübung eines Berufes oder bei der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten.

Eine fahrlässige Tat setzt einen sorgfaltswidrigen Pflichtenverstoß voraus, der objektiv voraussehbar und vermeidbar war. Der Täter muss ferner subjektiv in der Lage gewesen sein, die Sorgfaltsanforderungen zu erkennen und zu erfüllen. Wichtig ist, dass die Fahrlässigkeit als Form der Schuld nur dann vorliegt, wenn das Verhalten des Täters bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt verhindern hätte werden können.

Bei der fahrlässigen Körperverletzung unterscheidet das Gesetz zudem zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn das Verhalten des Täters als auffallend sorglos bewertet wird und er besonders gefährliche Verhaltensweisen an den Tag legt, die ein durchschnittlicher, sorgfältiger Mensch unterlassen würde.

In der Praxis können Fälle von fahrlässiger Körperverletzung beispielsweise im Straßenverkehr durch Unfälle vorkommen, die durch unaufmerksames Fahren verursacht wurden. Die Strafe für fahrlässige Körperverletzung kann im Regelfall Geldstrafen oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen, wobei der genaue Strafrahmen von den Umständen des Einzelfalles abhängt, insbesondere von der Schwere der Verletzungen und dem Grad der Fahrlässigkeit.

Ziele der strafrechtlichen Sanktionen bei fahrlässiger Körperverletzung sind vor allem die Prävention weiterer ähnlicher Vorfälle und die Bewusstmachung der Wichtigkeit der Einhaltung von Sorgfaltspflichten.

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