Im österreichischen Recht gibt es den Begriff „Fallgruppen“ nicht als feststehenden juristischen Ausdruck. Falls ein solcher Begriff im deutschen Recht verwendet wird, entspricht er keiner spezifischen, anerkannten Kategorie im österreichischen Recht. Allerdings kann man den Begriff „Fallgruppen“ beschreibend verwenden, um verschiedene Arten von Sachverhalten oder Szenarien zu umreißen, die unter bestimmte rechtliche Regelungen oder Paragrafen fallen.
In einem allgemeinen Kontext könnten „Fallgruppen“ im österreichischen Recht als Unterteilungen oder Kategorisierungen dienen, um bestimmte rechtliche Regelungen besser darstellen und anwenden zu können. Beispielsweise könnte man im Bereich des Schadenersatzrechts nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) von Fallgruppen sprechen, wenn man verschiedene Arten von Haftung betrachtet, wie etwa Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung oder Vertragsverletzungen. Diese Kategorisierungen sind jedoch keine formalen juristischen Begriffe, sondern dienen der Klarheit und Strukturierung bei der Anwendung und Interpretation von Recht.
In der Praxis wird häufig in der juristischen Lehre und Kommentierung auf Fallgruppen Bezug genommen, um Beispiele und typisch auftretende Fälle zu illustrieren, etwa im Familienrecht, Erbrecht oder Verwaltungsrecht. Dies hilft Juristen bei der Argumentation und der Ableitung von Urteilsbegründungen, indem sie Ähnlichkeiten zu regelmäßig auftretenden Fällen ziehen und die Vorhersehbarkeit rechtlicher Entscheidungen verbessern.
Für spezifische Paragraphen aus dem ABGB, um dieses Konzept zu illustrieren, könnte man die §§ 1293 ff. über Schadenersatzrecht heranziehen, welche die Grundsätze der Haftung und die verschiedenen Abwandlungen davon detailliert behandeln. Hier könnte man durch den Begriff „Fallgruppen“ die verschiedenen Ansatzpunkte zur Haftung, wie fahrlässige und vorsätzliche Schädigung oder die Besonderheiten der unerlaubten Handlung, anschaulich erläutern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass „Fallgruppen“ im österreichischen Recht eher ein didaktisches Mittel zur Strukturierung und Erleichterung des Verständnisses von rechtlichen Regelungen sind als ein formaler Rechtsbegriff.