Die Einreise in einen und der Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen in einem EU-Mitgliedstaat auf der Basis der Gründung einer Familienbeziehung entweder
- nachdem der drittstaatsangehörige Zusammenführende einen Aufenthaltstitel im EU-Mitgliedstaat erhalten hat; oder
- mit einem/r EU-Bürger/in.
Oberbegriff(e)
- Familienzusammenführung
Verwandte(r) Begriff(e)
- Familienmigration
- Kernfamilie
- Kettenmigration
- Recht auf Familieneinheit
- Recht auf Familienleben
Verwendungshinweis(e)
- Dieser Begriff wird nur in einigen EU-Mitgliedstaaten benutzt, insbesondere in BE, NL, SE. In UK bezieht er sich nur auf die Bildung einer Familie zwischen einem britischen Staatsbürger und einem Drittstaatsangehörigen.
- In anderen EU-Mitgliedstaaten wird der Begriff durch Familienzusammenführung abgedeckt.
Quelle
- Vom EMN entwickelt
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.