Die Fernabsatzrichtlinie, genauer die EG-Richtlinie Richtlinie 97/7/EG des Europäisches Parlament|europäischen Parlaments und des Rat der Europäischen Union Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ist die Vorgabe der Europäische Gemeinschaft Europäischen Gemeinschaft an die Staaten der Europäische Union Europäischen Union, insbesondere den Verbraucherschutz bei Fernabsatzvertrag Fernabsatzverträgen zu regeln. Wie bei EG-Richtlinien üblich, legen die ”Erwägungen” im ersten Teil des Rechtstextes den Kontext zu anderen Gesetzen und Übereinkommen fest. Die eigentliche Richtlinie ist im zweiten Teil in 19 Artikeln festgehalten. Die Fernabsatzrichtlinie wurde durch Richtlinie 2011/83/EU Verbraucherrechte-Richtlinie Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU mit Wirkung vom 13. Juni 2014 aufgehoben.
Weblinks
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52006DC0514:DE:HTML Mitteilung der Kommission vom 21. September 2006 zur Umsetzung der Richtlinie
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_97/7/EG_Fernabsatzrichtlinie 18.12.2014
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