Das Fernmeldegeheimnis im österreichischen Recht ist in erster Linie durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Verfassung geschützt. Es ähnelt dem in Deutschland bekannten Fernmeldegeheimnis, hat jedoch nationale Spezifika.
In Österreich wird der Schutz des Fernmeldegeheimnisses vor allem durch Artikel 10 des Staatsgrundgesetzes von 1867 gewährleistet, welcher das Brief- und Fernmeldegeheimnis garantiert. Dieses verfassungsrechtliche Grundrecht wird durch das Telekommunikationsgesetz konkretisiert. Das TKG bestimmt, dass Betreiber von Telekommunikationsdiensten verpflichtet sind, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu gewährleisten. Informationen, die im Zuge dieses Dienstes erlangt werden, dürfen grundsätzlich weder gespeichert noch weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Ausnahme oder die Einwilligung der betroffenen Person vor.
Relevant ist auch der § 93 TKG, der den Schutz der Kommunikationsinhalte und -daten festlegt. Demnach dürfen Inhalte und näher bezeichnete Umstände der Telekommunikation ausschließlich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, etwa zur Strafverfolgung oder im Rahmen von Sicherheitsüberwachungen, offengelegt oder überwacht werden. Diese Regelung gewährleistet den Schutz von Inhalten wie Telefonaten, E-Mails, und Nachrichten, sodass Behörden im Normalfall keinen Zugriff darauf haben, es sei denn, es gibt eine klare gesetzliche Grundlage und eine strikte Kontrolle.
Ein weiterer Aspekt des Fernmeldegeheimnisses betrifft die Datensicherheit. Die Betreiber sind nach dem TKG angehalten, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Kommunikationsdaten zu gewährleisten und Zugriffe durch unbefugte Dritte zu verhindern.
Das österreichische Fernmeldegeheimnis ist somit eine tragende Säule des Datenschutzes und der Privatsphäre jeder Person, welche Telekommunikationsdienste nutzt, und stellt sicher, dass Kommunikation in der digitalen Welt geschützt ist vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch. Es ist nicht nur ein fundamentales Recht, sondern wird durch spezifische Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz geschützt und operationalisiert.