Der Begriff „Feudalismus“ hat im österreichischen Recht keine direkte rechtliche Relevanz oder Definition. Feudalismus ist ein historisch-politisches System, das sich im Mittelalter entwickelte und primär auf dem Verhältnis zwischen Lehnsherren und Vasallen basierte. Im Rahmen dieser Struktur verlieh der Lehnsherr Land oder andere Privilegien an den Vasallen, der dafür bestimmte Pflichten, wie militärische Unterstützung oder andere Dienste, zu erfüllen hatte.
In Österreich fand der Feudalismus vor allem im Mittelalter bis zum Frühmodernen Europa Anwendung. Die rechtliche Bedeutung und das soziale System des Feudalismus haben jedoch im Laufe der Jahrhunderte ihre Relevanz verloren, insbesondere mit der Ablöse des feudalen Systems durch moderne staatsrechtliche und wirtschaftliche Strukturen. Die Beseitigung feudaler Strukturen war ein langfristiger Prozess, der unter anderem durch die Josephinischen Reformen im 18. Jahrhundert und die Revolutionen von 1848 angetrieben wurde.
Ein modernes Verständnis erfordert allerdings ein Wissen um die im Grundgesetz der Republik Österreich verankerten Prinzipien, die jeder Art von feudalähnlichen Strukturen in der heutigen Zeit entgegenstehen. Das österreichische Rechtssystem basiert auf demokratischen Prinzipien, Gleichheit vor dem Gesetz und staatlicher Souveränität, die mit den Prinzipien des Feudalismus grundsätzlich unvereinbar sind.
Feudalismus als zeitgenössische Rechtskategorie existiert im österreichischen Kontext nicht. Vielmehr dominiert das allgemeine Zivilrecht, das in grundlegenden Werken wie dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) niedergeschrieben ist, als Ausdruck eines modernen Rechtssystems. Feudale Rechte als historisches Phänomen werden als Teil der Rechtsgeschichte betrachtet und haben keine Anwendung im heutigen Recht.