Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit im österreichischen Recht bezieht sich auf die spezielle gerichtliche Zuständigkeit für Steuer- und Abgabensachen. In Österreich ist die Finanzgerichtsbarkeit ein Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen, insbesondere im Bereich der Abgabenverwaltung, zum Gegenstand hat. Die relevanten Rechtsgrundlagen finden sich im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und dem Finanzstrafgesetz (FinStrG).

Gemäß Art. 129 B-VG sind die Verwaltungsgerichte unter anderem für Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge zuständig. Das bedeutet, dass Einzelpersonen und Unternehmen bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden über Entscheidungen in Abgabensachen das Recht haben, gegen Bescheide der Finanzverwaltung Beschwerde bei einem Verwaltungsgericht einzulegen. Solche Bescheide betreffen typischerweise Steuerfestsetzungen, Abgabenvorschreibungen oder ähnliche Verwaltungsakte.

Das zuständige Gericht erster Instanz bei Abgabensachen ist das Bundesfinanzgericht (BFG). Es entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Finanzämter und Zollämter. Das BFG ist ein unabhängiges Gericht mit eigener richterlicher Organisation. Es beschäftigt sich mit einer Vielzahl von Themen, darunter Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Zollangelegenheiten.

Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist ein formalisiertes Beschwerdeverfahren. Dabei prüft das Gericht, ob der angefochtene Bescheid der Finanzbehörde rechtmäßig ist und mit dem geltenden Abgabengesetz übereinstimmt. Dabei hat das Gericht die Möglichkeit, den Bescheid der Behörde aufzuheben, abzuändern oder – falls die Beschwerde unbegründet ist – zu bestätigen.

Für die Error-Kontrolle in der Finanzgerichtsbarkeit kann auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angerufen werden. Dieser prüft die Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts in subjektiv-öffentlichen Abgabensachen auf Rechtswidrigkeit. Daher bildet der VwGH die letzte Instanz in Abgaben- und Steuerrechtssachen, wodurch gewährleistet wird, dass die Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts rechtskonform sind und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Zusätzlich gibt es in Finanzstrafverfahren bei Verletzungen von abgabenrechtlichen Vorschriften die Möglichkeit, dass das Bundesfinanzgericht als Finanzstrafgericht tätig wird. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Finanzstrafgesetz. Hierbei handelt es sich um Strafverfahren, die bei Verstößen gegen die Abgabengesetze zur Anwendung kommen.

Zusammenfassend ist die Finanzgerichtsbarkeit in Österreich ein speziell auf Steuer- und Abgabensachen konzentrierter Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der sowohl dem Rechtsschutz von Abgabenpflichtigen dient als auch die Einhaltung und Durchsetzung abgabenrechtlicher Normen sicherstellt.

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