Die „Finanzgerichtsordnung“ ist ein Begriff, der spezifisch im deutschen Recht verwendet wird und sich auf das Verfahrensrecht vor den Finanzgerichten in Deutschland bezieht. Es handelt sich um ein Regelwerk, das die Organisation und das Verfahren der Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland regelt. Da dieser Begriff im österreichischen Recht nicht existiert, gibt es keine direkte Entsprechung oder Anwendbarkeit der deutschen Finanzgerichtsordnung in Österreich.
Im österreichischen Kontext behandelt man Rechtsfragen im Steuerbereich im Rahmen anderer gesetzlicher Regelwerke. Die Steuerverfahren in Österreich sind im Wesentlichen im Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt. Die BAO enthält alle wesentlichen Bestimmungen und Vorschriften im Zusammenhang mit Abgabenverfahren, ähnlich der Funktion der Finanzgerichtsordnung in Deutschland. Die BAO regelt unter anderem die Abgabenerhebung, die Pflichten der Abgabenpflichtigen, das Rechtsmittelverfahren und die Organisation der Abgabenbehörden.
Ein zentrales Element des Rechtsschutzes im Steuerrecht ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Bescheide der Abgabenbehörden, welches in der BAO normiert ist. Wird solch ein Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz als unrichtig empfunden, kann dagegen beim Bundesfinanzgericht Beschwerde eingereicht werden. Das Bundesfinanzgericht ist eine unabhängige und weisungsfreie Verwaltungsgerichtsbarkeit, die über Beschwerden im Zusammenhang mit steuerlichen Angelegenheiten entscheidet.
Des Weiteren existiert eine Möglichkeit zur Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in steuerlichen Angelegenheiten. Der Verwaltungsgerichtshof prüft, ob das Bundesfinanzgericht das Recht richtig angewendet hat. Somit ist das System der Rechtsschutzmöglichkeiten im Steuerrecht in Österreich gut strukturiert und gewährleistet den Steuerpflichtigen Zugang zu einem effektiven Rechtsschutz.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es in Österreich keine spezifische „Finanzgerichtsordnung“ gibt wie in Deutschland, sondern dass Steuerangelegenheiten und das dazugehörige Verfahren im Rahmen der Bundesabgabenordnung und durch Einrichtungen wie das Bundesfinanzgericht und den Verwaltungsgerichtshof geregelt werden.