Finanzkontrolle

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Finanzkontrolle“ im Wesentlichen die Überprüfung der finanziellen Gebarung von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie privater Rechtsträger, die öffentliche Mittel erhalten oder verwalten. Diese Kontrolle soll dazu dienen, die korrekte und effiziente Verwendung von öffentlichen Mitteln sicherzustellen und erfolgt primär durch den Rechnungshof und die jeweiligen Landesrechnungshöfe.

Der Rechnungshof ist laut Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), insbesondere in den Artikeln 121 bis 128, das zentrale Organ für die externe staatliche Finanzkontrolle. Er überprüft die gesamte Haushaltsgebarung des Bundes, der Länder und der Gemeinden, insbesondere die korrekte Veranschlagung und Verwendung der öffentlichen Mittel. Auch gesetzlich eingreifende Aufträge oder Vorlagetermine im Zusammenhang mit den Finanzen fallen in den Wirkungsbereich des Rechnungshofes.

Der Rechnungshof hat das Recht, Prüfungen in sämtlichen öffentlich-rechtlichen Körperschaften vorzunehmen, einschließlich Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist. Die Prüfungen sind orientiert an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.

Zusätzlich zu den Aufgaben des Rechnungshofs bestehen Landesrechnungshöfe, die auf Ebene der Bundesländer eine ähnliche Funktion übernehmen. Diese sind in der Regel durch die jeweiligen Landesgesetze geregelt und üben die Finanzkontrolle über die Haushaltsführung der Bundesländer und deren Gemeinden aus.

Es gibt auch interne Kontrollmechanismen innerhalb der Verwaltungseinheiten, die durch verschiedene Gesetze vorgesehen sind, etwa durch das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder. Zu den inneren Kontrollsystemen gehört die operative Überwachung durch interne Revisionseinheiten. Diese sind verpflichtet, sicherzustellen, dass finanzielle und verwaltungstechnische Abläufe korrekt und effizient ablaufen.

Insgesamt stellt die Finanzkontrolle sicher, dass die öffentlichen Gelder transparent und verantwortungsvoll verwaltet werden, was letztlich das Vertrauen in die Verwaltung und die Politik stärkt.

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