Finanzkorrekturen betreffen die Streichung von Mitteln in Fällen, in denen Zahlungen für EU-gestützte Projekte aufgrund von Unregelmäßigkeiten (z. B. Betrug) zu Unrecht erfolgt sind.
Die Kommission ist zur Wiedereinziehung von Mitteln verpflichtet, die betrügerisch erlangt oder eingesetzt wurden, und nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel, um solche Zahlungen aufzuspüren. Finanzkorrekturen können unter anderem in Form einer vollständigen oder teilweisen Streichung von EU-Mitteln für ein operationelles Programm erfolgen.
Der Kommission steht eine Reihe von Kontrollmaßnahmen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass EU-Mittel ordnungsgemäß ausgegeben werden. Als Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung werden Verfahren zur regelmäßigen Überwachung, die Bestätigung von Ausgaben und strenge Prüfmaßnahmen eingesetzt.