Die MiFID englisch Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, ebenso amtlich als Kurzform auch: Finanzmarktrichtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union EU zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt. Die Richtlinie trägt die Nummer Richtlinie 2004/39/EG.
Die Richtlinie wurde veröffentlicht unter dem offiziellen Titel:
Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates
Anfang Februar 2006 hat die Europäische Kommission Entwürfe für die Durchführungsmaßnahmen der Richtlinie veröffentlicht, das Europäische Parlament stimmte einer Fristverlängerung zur Umsetzung zu, demnach müssen die Mitgliedstaaten nunmehr die MiFID samt Durchführungsrichtlinie spätestens zum 31. Januar 2007 in Kraft setzen. Die Vorschriften selbst müssen spätestens ab dem 1. November 2007 Anwendung finden. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in Deutschland mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz FRUG in Verbindung mit der Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisationsverordnung WpDVerOV.
Die MiFID ist ein wesentlicher Punkt im Aktionsplan der Europäischen Kommission für Finanzdienstleistungen FSAP – Financial Services Action Plan. Ziele sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Auf Grund starker struktureller Veränderungen in den Wertpapiermärkten Europas kann die Richtlinie als Antwort auf viele offene Fragen gesehen werden.
Als Grundlage für die Konzeption der MiFID kann man die Zielsetzung sehen, dass Anleger – sowohl private als auch organisierte – befähigt werden, leichter innerhalb der EU, aber auch über ihre Grenzen hinweg, zu investieren. Ebenfalls erleichtert werden Wertpapierdienstleistungen. Die Europäische Kommission versucht des Weiteren einen Wettbewerbsmarkt zu schaffen, der gleiche Bedingungen für alle europäischen Handelsplätze fördert. Diese Anstrengungen implizieren logischerweise jedoch auch Schutzmaßnahmen für Verbraucher genauso wie Anleger. Diese Aufgaben hat sich die EU-Kommission auf die Fahne geschrieben und scheint diesen Schutz auch sicherstellen zu wollen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2004/39/EG_%C3%BCber_M%C3%A4rkte_f%C3%BCr_Finanzinstrumente 15.12.2014
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