Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Finanzplan“ vor allem auf den Bereich der öffentlichen Haushaltsführung, insbesondere im Zusammenhang mit Gemeinden und anderen Körperschaften öffentlichen Rechts. Der Finanzplan ist ein Hilfsmittel der mittelfristigen Finanzplanung, das die voraussichtliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben über einen mehrjährigen Zeitraum abbildet. Die Regelungen dazu finden sich im Finanzausgleichsgesetz und in den jeweiligen Gemeindeordnungen der Bundesländer.
Ein Finanzplan dient dazu, die finanzielle Handlungsfähigkeit von Gemeinden zu sichern und eine solide Haushaltsführung zu gewährleisten. Er umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren und zielt darauf ab, zukünftige Investitionen und Ausgaben im Vorhinein zu planen, um eine nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben.
Der Finanzplan besteht aus verschiedenen Komponenten:
1. **Einnahmenplanung**: Schätzung der künftigen Einnahmen, zum Beispiel aus Steuern, Gebühren, Zuweisungen und Förderungen.
2. **Ausgabenplanung**: Prognose der zukünftigen Ausgaben, sowohl für laufende Kosten als auch für Investitionen.
3. **Finanzierungsplan**: Überlegungen zur Finanzierung von Ausgabenüberschüssen, gegebenenfalls durch Darlehen oder andere Finanzierungsinstrumente.
4. **Rücklagenmanagement**: Planung des Einsatzes von Rücklagen, um finanzielle Engpässe auszugleichen oder große Investitionen zu ermöglichen.
Der Finanzplan ist kein rechtlich verbindlicher Plan wie das Budget, sondern ein strategisches Planungsinstrument. Er gibt der politischen Führung und den Verwaltungsorganen eine Orientierung für die Finanzpolitik der kommenden Jahre. Eine verbindliche Festlegung erfolgt erst im jährlichen Haushaltsvoranschlag.
In den jeweiligen Gemeindeordnungen der österreichischen Bundesländer sind die Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt eines Finanzplans konkretisiert. Diese Regelungen variieren je nach Bundesland, sodass es keine einheitliche Vorgabe auf Bundesebene gibt. Dennoch ist der Grundgedanke des Finanzplans in allen Bundesländern ähnlich, nämlich eine langfristige und stabile Finanzplanung sicherzustellen.
Ein Beispiel wäre die Steiermärkische Gemeindeordnung, die in ihren Regelungen die Notwendigkeit einer mittelfristigen Finanzplanung festschreibt und so den Gemeinden ermöglicht, die finanzielle Zukunft strategisch zu planen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Solche Regelungen tragen zur Transparenz und Effizienz der öffentlichen Haushaltsführung bei und sind ein wesentliches Instrument der öffentlichen Finanzkontrolle.