In das Firmenbuch kann jede Person Einsicht nehmen. Einsicht wird sowohl in das Hauptbuch als auch in die Urkundensammlung gewährt.
Allgemeines zur Firmenbuch Abfrage
Unter Angabe der Firmenbuchnummer kann aus der Datenbank ein Firmenbuchauszug abgerufen werden. Dieser Auszug enthält die aktuell eingetragenen Daten. Auf Wunsch können auch inzwischen gelöschte (historische) Daten ausgegeben werden (zurück nur bis zum Beginn der EDV-Umstellung).
Ist die Firmenbuchnummer nicht bekannt, kann sie über den Namen des Rechtsträgers (die sogenannte Firma) gesucht werden oder über den Namen einer Person, die im gesuchten Rechtsträger eine Funktion ausübt.
Als Suchbegriff kann für diesen Zweck auch die früher im Handels- oder Genossenschaftsregister verwendete HRA/HRB/GEN-Nummer herangezogen werden. Über die Suche nach „Veränderung“ können Rechtsträger gesucht werden, die in der letzten Zeit neu eingetragen, geändert oder gelöscht worden sind.
HINWEIS Neben dem Abruf des herkömmlichen Firmenbuchauszugs besteht mit dem Abfragezweig „Firmeninformation“ eine schnelle und einfache Möglichkeit im Firmenbuch zu recherchieren.
Seit 2005 werden alle dem Firmenbuch vorgelegten Urkunden elektronisch gespeichert und sind auch über die Firmenbuchdatenbank abrufbar.
Einsichtnahme bei Gericht
Bei Gericht erfolgt die Einsicht in das Hauptbuch durch Ausdruck der gewünschten Daten aus der Firmenbuchdatenbank (Firmenbuchauszug). Ein Firmenbuchauszug ist grundsätzlich persönlich (während der Amtsstunden) anzufordern.
Eine Einsicht in die Urkundensammlung kann persönlich genommen werden. Zusätzlich hat jede/jeder die Möglichkeit, bei Gericht die benötigten Kopien anzufordern.
HINWEIS Telefonische Auskünfte sind in den Organisationsvorschriften der Gerichte grundsätzlich nicht vorgesehen.
Beachten Sie bitte die Amtsstunden des Gerichts.
Zuständige Stelle
Jedes Landesgericht
In Wien: das Handelsgericht Wien
In Graz: das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Gebühren
Firmenbuch (ohne Zeilenlimit): 13,70 Euro
Je Bilanz (ohne Zeilenlimit): 13,70 Euro
Einsicht bei Notaren
Jede Notarin/jeder Notar hat als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissar Einsicht in das Hauptbuch zu gewähren, kann daher Firmenbuchauszüge beglaubigen und hat Anspruch auf Gebühren wie für vom Gericht hergestellte Firmenbuchauszüge.
Firmenbuchabfrage über das Internet
Die Firmendaten und auch die Urkundensammlung stehen der Öffentlichkeit über Verrechnungsstellen online zur Verfügung. Nähere Informationen zur Firmenbuchdatenbank und eine Liste der Verrechnungsstellen sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz zu finden.
Beglaubigten Firmenbuchauszug
Wer eine öffentliche Urkunde über den Stand des Firmenbuchs zwecks Vorlage vor einer Behörde etc. benötigt, braucht einen beglaubigten Firmenbuchauszug. Dieser kann nicht nur bei Gericht oder von Notarinnen/Notaren ausgestellt werden, ein beglaubigter Auszug kann auch elektronisch abgerufen werden („signierter Stichtagsauszug“) und ist mit der elektronischen Signatur der Justiz versehen.
Kosten Firmenbuchabfrage
Art der Abfrage | Gebühren in Euro |
---|---|
Aktueller Firmenbuchauszug | 3,36 |
Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten | 5,60 |
Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz, Geschäftsanschrift und Rechtsform) | 1,05 |
Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei Personen oder alphabetische Personenliste | 1,05 |
European Business Register Standardauszug | 1,05 |
Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkungen auf Handelsgericht, Rechtsform, Rechtseigenschaft oder Sitz oder Ergebnis einer Personensuche | 1,05 |
Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne Einschränkung | 2,84 |
Ergebnis der Suche nach Veränderungen von Rechtsträgern je ausgewiesener Firmenbuchnummer | 0,15 |
Ergebnis der Suche nach solchen Veränderungen von Rechtsträgern, die nur in der Vorlage eines Jahresabschlusses (oder eines offenzulegenden Auszugs aus der Bilanz samt Anhang einer kleinen GmbH) bestehen, je ausgewiesener Firmenbuchnummer | 0,15 |
Urkunden in der Urkundensammlung | 1,05 |
Ergebnis der Suche nach Urkunden (Urkundenliste) je ausgewiesener Firmenbuchnummer | 0,15 |
Ergebnis der Suche nach Jahresabschlüssen (oder offenzulegenden Auszügen aus der Bilanz samt Anhang einer kleinen GmbH) je ausgewiesener Firmenbuchnummer (Jahresabschlusssuche) | 0,15 |
Zusätzlich zur Gerichtsgebühr sind der Übermittlungs- und Verrechnungsstelle deren Kosten abzugelten.
Firmeninformation im Internet
Der neue Abfragezweig „Firmeninformation“ ist für das rasche Recherchieren innerhalb des Firmenbuchs vorgesehen. Er wurde speziell zu dem Zweck entwickelt, Zusammenhänge im Firmenbuch transparent und durch eine vereinfachte Suche schnell auffindbar zu machen.
Angezeigte Personennamen und Firmen stellen Links oder Icons dar, um die Vorteile der Internettechnologie effizient zu nützen. Durch Betätigung eines solchen Links gelangt man ohne zwischengeschaltete Suchmaske direkt in ein weiteres Suchergebnis. So wird ein rasches und zielgerichtetes Navigieren sichergestellt, das es z.B. ermöglicht, personelle Verschränkungen ersichtlich zu machen.
Der Firmeninformation liegen die Daten des Firmenbuchs zugrunde.
Der Zugang zur Firmeninformation ist identisch zur Firmenbuchabfrage über das Internet.
Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Firmeninformation mit Verknüpfungen
- Firmenliste mit Verknüpfungen
- Personenliste mit Verknüpfungen
- Funktionenübersicht je Person mit Verknüpfungen