Fiskalische Hilfsgeschäfte

Der Begriff „Fiskalische Hilfsgeschäfte“ wird primär im deutschen Recht verwendet und ist im österreichischen Recht in dieser Form nicht verankert. Im deutschen Kontext beziehen sich fiskalische Hilfsgeschäfte typischerweise auf Tätigkeiten des Staates, die nicht primär steuerlicher Natur sind, sondern den staatlichen Haushalt betreffen. Österreich hingegen operiert mit anderen Begrifflichkeiten und Regelungen.

Im österreichischen Kontext könnte man „fiskalische Hilfsgeschäfte“ weitestgehend mit Tätigkeiten des Staates assoziieren, die der indirekten finanziellen Unterstützung des Staatshaushalts dienen können. Das umfasst verschiedene Regelungen und staatliche Aktivitäten, die über das eigentliche Steueraufkommen hinausgehen. Dies können etwa staatliche Gebühren und Abgaben sein, die durch verschiedene Gesetze geregelt sind. Ein Beispiel hierfür könnte die VO-Nr. 1166/2004 (Gebrauchsabgabenordnung Wien) sein.

Weitere Bezugspunkte im österreichischen Rechtssystem sind beispielsweise Bestimmungen im Finanzausgleichsgesetz, welches die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regelt, sowie diverse Landesabgaben, die von den einzelnen Bundesländern erhoben und verwaltet werden, um lokale Aufgaben zu finanzieren.

Diese finanziellen Mechanismen dienen dazu, die fiskalische Basis des Staates zu sichern und gelten als notwendige Unterstützungsinstrumente, um öffentliche Ausgaben zu decken und Infrastruktur sowie öffentliche Dienstleistungen sicherzustellen. So werden durch Gebühren und Abgaben auf Bundes- und Landesebene Mittel bereitgestellt, um spezifische staatliche Projekte und Dienste zu finanzieren, die nicht primär durch die Einnahmen der Einkommens- oder Unternehmenssteuern gedeckt sind.

Zusammenfassend ist es im österreichischen Recht entscheidend, die Bandbreite an verschiedenen finanziellen Maßnahmen und Regularien zu verstehen, die indirekt den fiskalischen Haushalt des Staates unterstützen, anstatt sich auf eine direkte Entsprechung des Begriffs „Fiskalische Hilfsgeschäfte“ zu konzentrieren.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte