Fixkosten

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Fixkosten“ auf Kosten, die unabhängig von der Produktions- oder Absatzmenge in einem Unternehmen anfallen. Diese Kosten entstehen also auch dann, wenn keine Produktion stattfindet oder keine Dienstleistungen erbracht werden, und sind somit kurzfristig nicht veränderlich. Sie fallen beispielsweise in Form von Mieten, Gehältern für festangestellte Mitarbeiter oder Versicherungsprämien an.

Ein klarer rechtlicher Rahmen für den Begriff „Fixkosten“ im österreichischen Recht, wie er in Rechtsnormen klar definiert wäre, existiert nicht. Der Begriff wird meist in wirtschaftlichen Zusammenhängen genutzt und ist daher eher in wirtschaftswissenschaftlichen Texten oder betriebswirtschaftlichen Planungsunterlagen zu finden als in Gesetzestexten. In Österreich ist das Verständnis von Fixkosten vor allem im Rahmen von Bilanzierung und Kostenrechnung relevant, wie sie beispielsweise im Unternehmensgesetzbuch (UGB) angesprochen wird.

Das UGB, insbesondere in seinen Abschnitten zur Rechnungslegung (§§ 189 ff. UGB), gibt allgemeine Vorgaben zur Darstellung finanzieller Sachverhalte in Unternehmen. Fixkosten fallen hierbei unter die Betriebsausgaben, die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden müssen. Kostenstrukturen, wozu auch die Unterscheidung zwischen fixen und variablen Kosten zählt, sind entscheidend für die betriebswirtschaftliche Planung und Steuerung von Unternehmen.

Zusätzlich wird der Begriff „Fixkosten“ im Zuge der steuerlichen Behandlung von Unternehmen relevant, so z.B. in der Gewinnermittlung (§ 4 EStG). Hierbei wird unterschieden zwischen abziehbaren Betriebsausgaben und nicht-abziehbaren Ausgaben, obwohl dies nicht ausschließlich die Kategorie der Fixkosten betrifft.

Insgesamt ist der Begriff „Fixkosten“ zentral für das betriebswirtschaftliche Management eines Unternehmens in Österreich, hat aber in rechtlicher Hinsicht keine festgelegte Definition oder rechtsspezifische Bedeutung ähnlich zu anderen Rechtsbegriffen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte