Flächentarifvertrag

Im österreichischen Recht gibt es den Begriff „Flächentarifvertrag“ in der Form, wie er im deutschen Recht verwendet wird, nicht. In Österreich spricht man stattdessen allgemein von „Kollektivverträgen“. Diese Kollektivverträge sind vergleichbar mit den Flächentarifverträgen in Deutschland, da sie meist branchen- oder sektorenweit gelten. Ein Kollektivvertrag ist grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen den Kollektivvertragsparteien, also den Arbeitgeberverbänden (wie der Wirtschaftskammer Österreich) und den Arbeitnehmerorganisationen (in der Regel Gewerkschaften, z.B. die Gewerkschaft der Privatangestellten oder die Produktionsgewerkschaft).

Diese Verträge regeln die Arbeitsbedingungen, Gehälter und sonstige soziale Leistungen für die Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Wirtschaftssektors oder Berufsstandes auf nationaler oder regionaler Ebene. Der rechtliche Rahmen für Kollektivverträge ist im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) festgelegt.

Im ArbVG finden sich Bestimmungen über den Abschluss, den Inhalt und die Wirkung von Kollektivverträgen. Beispielsweise werden in den §§ 2 und 3 ArbVG die Vertragsparteien und der Inhalt des Kollektivvertrags näher definiert. Wesentlich ist, dass ein Kollektivvertrag in Österreich für alle Mitglieder der Vertragsparteien bindend ist, was bedeutet, dass alle Mitglieder eines Arbeitgeberverbands oder einer Arbeitnehmerorganisation an die Bestimmungen des Kollektivvertrags gebunden sind.

Die Rechtswirkungen eines Kollektivvertrags gegenüber den Arbeitsverhältnissen werden vor allem in § 11 ArbVG behandelt. Danach dürfen die Bestimmungen eines individuellen Arbeitsvertrags nicht die im Kollektivvertrag festgelegten Mindeststandards unterschreiten, es sei denn, es handelt sich um günstigere Regelungen für die Arbeitnehmer. Dies hebt die Bedeutung der Kollektivverträge als Mindeststandard für Arbeitsbedingungen in Österreich hervor.

Ein wichtiger Unterschied zu Deutschland ist auch, dass in Österreich die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und damit die Bindung an Kollektivverträge für Arbeitgeber bis zu einem gewissen Grad verpflichtend ist, während in Deutschland die Tarifbindung im Allgemeinen auf freiwilliger Mitgliedschaft in entsprechenden Organisationen beruht. Dies hat zur Folge, dass in Österreich ein höherer Prozentsatz von Arbeitsverhältnissen von Kollektivverträgen erfasst ist.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Kollektivverträge in Österreich eine flächendeckende Regelung für Arbeitsverhältnisse in bestimmten Branchen oder Sektoren bieten, ähnlich wie es Flächentarifverträge in Deutschland tun, jedoch mit einer anderen rechtlichen und organisatorischen Strukturierung.

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