Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Forderungsabwehr“ auf die Maßnahmen, die ein Schuldner ergreift, um sich gegen unberechtigte oder überhöhte Forderungen eines Gläubigers zu verteidigen. Diese Abwehr kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen.
1. **Außergerichtliche Forderungsabwehr**:
Hier kann der Schuldner direkt mit dem Gläubiger verhandeln, um eine unberechtigte Forderung abzuwehren oder sie zu reduzieren. Der Schuldner hat die Möglichkeit, Beweise vorzulegen oder Argumente darzulegen, die die Forderung in Frage stellen. Dies kann beispielsweise durch den Verweis auf bereits erfolgte Zahlungen, Verjährung oder Fehler in der Forderungsaufstellung geschehen. Auch kann gegebenenfalls eine Einigung durch einen Vergleich oder ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt werden.
2. **Gerichtliche Forderungsabwehr**:
Wird die Forderung gerichtlich geltend gemacht, steht dem Schuldner der Rechtsweg offen, um sich zur Wehr zu setzen. Im Zivilprozessrecht kann der Schuldner Einwendungen gegen die geltend gemachte Forderung erheben. Hierbei spielt das allgemeine Zivilprozessrecht eine Rolle. Der Schuldner kann etwa gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) Einwendungen erheben. Beispiele für relevante Einwendungen sind die Nichtbestehen der Schuld, die bereits geleistete Zahlung, die Verjährung nach den maßgeblichen Vorschriften des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und andere zivilrechtliche Bestimmungen.
3. **Verjährung von Forderungen**:
Eine wichtige Rolle in der Forderungsabwehr spielt die Verjährung, geregelt in den §§ 1478 ff. ABGB. Forderungen, die verjährt sind, können grundsätzlich nicht mehr zwangsweise durchgesetzt werden, wenn der Schuldner die Verjährungseinrede erhebt. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem die Forderung fällig geworden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat, die die Forderung begründen.
4. **Einwendungen im Rahmen des gerichtlichen Mahnwesens**:
In Österreich kann ein Gläubiger auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Gegen den erlassenen Zahlungsbefehl kann der Schuldner Einspruch erheben. Dies verhindert die Rechtskraft des Zahlungsbefehls und führt zu einem ordentlichen streitigen Verfahren, in dessen Rahmen alle Einwendungen erhoben werden können.
Insgesamt dient die Forderungsabwehr im österreichischen Recht somit dem Schutz des Schuldners vor unberechtigten oder überhöhten Forderungen und ermöglicht es ihm, sowohl durch außergerichtliche als auch durch gerichtliche Mittel seine Rechte zu wahren.